Ich hatte früher beim schnellen Reden immer ein Problem mit der Unterscheidung den Wörtern "Stimulieren" und "Simulieren". Da musste ich kurz unterbrechen und mir beide Wörter nebeneinander denken, bis ich mich fürs richtige entscheiden konnte.
Und ganz am Anfang meines Studiums, musste ich beim Wort "Gläubiger" oder "Drittschuldner" auch immer überlegen- also im Zusammenhang mit dem juristischen Text. Heute hat es für mich eine selbstverständliche Bedeutung wie "Schuldner".
Daneben gab's aber viele juristische Floskeln, an die ich mich erst gewöhnen musste: Die "Anwendbarkeit" eines Paragraphen, die "Supsumtion" eines Sachverhalts, die "Inanspruchnahme" des Schuldners und oft einfach nur die Verwendung von bestimmten Verben, die man in diesem Zusammenhang nicht erwartet.
Also nicht unbedingt Wörter oder Wortfolgen (oftmals auch einfach nur simple Bindewörter) , deren Bedeutung man verkennt, aber die man selbst nicht so verwendet hätte..und irgendwann stellt man fest, man liest diese Sätze mit einer Selbstverständlichkeit als wär's ein Roman und man verfällt genau in den gleichen "Dialekt", wenn man Arbeiten schreibt.
Das Wort "olfaktorisch" könnte ich zum Beispiel nicht selbst verwenden, ich wüsste nur, dass es irgendwas mit "Geruch" zu tun hat.
Redudant kenn ich, aber seine Bedeutung hab ich niemals wirklich erfasst: Musste daher eben googeln Das behalt ich, das ist ein schönes Wort
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.