Sehr geehrte Frau Erin
Alle UV-Filter, die Sie in europäischen Produkten zum Schutz der Haut finden, sind im Rahmen ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit und ihre Sicherheit geprüft und bewertet worden. Die Zulassung besagt dabei auch, dass kein gesundheitsrelevantes Ergebnis entgegensteht. Im Falle des Benzophenons hat das Gremium festgelegt, dass ein Hinweis zur Verwendung dieses Filters angebracht werden muß.
Neben der Zulassung der einzelnen UV-Filter wals Substanzen werden die Lichtschutzprodukte auch im weiteren Verlauf der Entwicklung intensiv durchleuchtet und abgetestet. Die Sicherheit wird damit gewährleistet.
Bei PABA Filtern hat es im Gegensatz zu anderen UV Filtern Erkenntnisse gegeben, die zu einer sehr geringen Verwendung der Substanz geführt haben. In den USA gab es sogar lange Zeit Produkte, die besonders herausstellten, dass sie kein PABA enthielten. In Europa trat der Verzicht auf die Verwendung schon vorher in Kraft. Daten zu der Begründung der Nichtverwendung haben mir allerdings nicht vorgelegen. Angesichts potenter und sicherer alternativer UV-Filter stellt sich die Frage jedoch nicht nach einer Wiederverwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Heienr Gers-Barlag