Hallo ihr Lieben,
gestern flatterte die Einkommenssteuer meiner Mutter ins Haus (selbstständig).
Der Betrag hat uns leicht geschockt: Zur Berechnung der Einkommenssteuer wurde das ,,Kindergeld oder vergleichbar Leistungen" gerechnet, d.h., dass sie das halbe Kindergeld für zwei Kinder, also 1848 Euro zurückzahlen muss.
Hat das seine Richtigkeit?
Kindergeld ist doch eine Unterstützung vom Staat, die eigentlich steuerfrei sein sollte?!
Hoffe, dass uns Einer weiterhelfen kann,
Liebe Grüße,
Zoey
Geändert von zoey (25.10.08 um 12:05:20 Uhr)