hallo crazymaus,
bis zum 31.12.08 - wenn das abrechnungsjahr 01.01. - 31.12.07 ist.
ich warte ebenfalls auf meine nebenkostenabrechnung (auszug war am 21.12.07) und meine vermieterin stellt sich tot :-) und ich erwarte eine rückzahlung.
vg, cepha
Bis wann muss die bei mir sein? Wir haben ja schon fast Ende 2008 und die von 2007 ist immer noch nicht da.
hallo crazymaus,
bis zum 31.12.08 - wenn das abrechnungsjahr 01.01. - 31.12.07 ist.
ich warte ebenfalls auf meine nebenkostenabrechnung (auszug war am 21.12.07) und meine vermieterin stellt sich tot :-) und ich erwarte eine rückzahlung.
vg, cepha
Wir sind 2007 umgezogen. Die Nebenkostenabrechnung der neuen Wohnung haben wir gestern bekommen (mit beträchtlicher Rückzahlung ).
Die der alten Wohnung haben wir auch noch nicht.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
cepha hat recht, bis Ende 2008 muss sie da sein, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.
Danach kann der Vermieter keine Forderung daraus mehr geltend machen - der Mieter kann eine eventuelle Rückzahlung aber noch verlangen
jepp - und ich werde meine rückzahlung geltend machen. ganz praktisch und mieterfreundlich ist da ein urteil des bgh, welches besagt, dass mieter, die ausgezogen sind, nicht zumutbar ist, nach einem jahr wartezeit im nächsten schritt die nebenkostenabrechnung einzuklagen sondern GLEICH die erstattung der vorauszahlung der letzten 12 monate. das ist doch ein sümmchen und ich freu mich schon auf der gesicht meiner ex-vermieterin :-)
eine evtl. rückerstattung verjährt erst nach drei jahren. sollte die vermieterin jedoch noch ansprüche geltend machen, hat sie in diesem fall, sollte sie diese erst am 01.01.09 geltend machen, pech gehabt.
korrigiert mich, wenn ich hier falsches erzähle :-)
lg, cepha
ich hole das Thema nochmal hoch. Unsere Nebenkostenabrechnung von 2007 ist immer noch nicht da. Ich wollte mich aber vor Jahresende noch informieren wie ich am besten vorgehen kann, wenn die Abrechnung bis 31.12.08 nicht da ist.
Ich gehe davon aus dass wir was zurückbekommen und die Abrechnung deshalb nicht kommt.
Habt ihr Tipps wie ich die Abrechnung im nächsten Jahr zu Gesicht bekomme? Und der Vermieter hat ab dem 1.1.09 keine Ansprüche mehr auf eine evtl. Rückzahlung ?
Doch, wenn er belegen kann, dass die Verzögerung nicht sein Verschulden ist, weil z.B. eine Hausverwaltung die Rechnung nicht rechtzeitig erstellt oder z.B. auch die Heizungsableser ihre Ergebnisse nicht rechtzeitig geschickt haben.
Mein Rat ist der Weg zum Anwalt des Mieterbundes Anfang 2009 - als wir nach etlichen Briefen damals nach drei Jahren doch endlich vor Gericht gezogen sind, war auch auf einmal alles da.
Viel Glück!
mafalda
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)