Dann würde es sich um Geschäftsführung ohne Auftrag handeln.
Das interessiert aber nur im Verhältnis zwischen "Oma" und Nachbarn, der bei einer nützlichen Geschäftsführung Aufwandersatz ggenüber der Oma geltend machen kann.
Wenn die "Oma" die Geschäftsführung nachträglich genehmigt ,was sie tut, wenn sie den Schlüsseldienst bezahlt, wird das Ganze zu einem Auftrag- also der Nachbar hat rechtsgeschäftlich wirksam für die Oma gehandelt.
Das ist aber sowieso nur eine Sache zwischen Oma und Nachbarn, hat nichts direkt mit dem Recht Vermieter-Mieter zu tun.
Soviel zur rechtsgeschäftlichen Vertretung
Geändert von fille (10.11.08 um 13:54:22 Uhr)
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.