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Thema: bräuchte mal euren rat :), thema mieter-vermieter...

  1. #1
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    Standard bräuchte mal euren rat :), thema mieter-vermieter...

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    Hallo liebe Beauties *wink*

    Ich bräuchte mal euren Rat, ich komme nicht weiter ...

    Wir haben eine Wohnung gekauft, als Kapitalanlage. In der Wohnung wohnt schon seit Jahren eine 86 jährige Oma, alleine. Ihr Sohn kommt jeden Tag und schaut nach dem Rechtem...kümmert sich um Post etc. Soweit, sogut.
    Wenn was in der Wohnung zu reparieren ist, ruft der Sohn uns an, wir kümmern uns drum, lassen es reparieren. Wie gesagt, bis jetzt lief alles prima.

    Nun, bis jetzt...
    Heute morgen hat er uns auf den AB gesprochen, die Mutter (die Oma) hat einen neuen Wohnungschlüssel bekommen, ob das alles seine Richtigkeit hätte? Nach dem Abhören dachten wir, häää ...Natürlich haben wir ihn dann sofort angerufen, wir wollten ja wissen, warum und wieso!?
    Ja, das wussten der Sohn und seine Frau auch nicht, sie dachten, es war unsere Idee, den Schloss auszutauschen Nun gut, nach dem das geklärt war, meinte Er, sie werden weiterforschen und melden sich nochmal bei uns. Uns wollte die ganze Sache aber nicht in Ruhe lasse, haben uns dann beim Frühstück unterhalten und sind dann zum Entschluss gekommen Polizei eizuschalten. Dies wollten wir auch dem Sohn mitteilen und haben ihn erneut angerufen.
    Der Sohn wusste aber schon was Sache ist. Die Oma (seine Mutter) war beim Frisör und hat sich dort beschwert, ihre Wohnungstür klemmt, lässt sich nicht richtig schliessen, daraufhin hat jemand Schlüsseldienst angerufen, die sind dann zur Oma gekommen, haben alles ausgetauscht und in den nächsten Tagen kommt die Rechnung.

    Und jetzt kommt`s. Der Sohn meinte am Telefon, er wird sich dann melden (so nach dem Motto, die Rechnung muss bezahlt werden, so haben wir es verstanden...) und jetzt frag ich mich, sind wir jetzt dazu verpflichtet, die Rechnung vom Schlüsseldienst zu bezahlen? Hätte man uns als Eigentümer nicht vorher informieren müssen? Ich kenn mich absolut nicht aus...

    Für eure Ratschläge schonmal im Voraus grosses DANKESCHÖN

    viele liebe grüsse
    maya3
    Es gibt keinen Fahrstuhl zum Glück, man muss die Treppe nehmen.

  2. #2
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    Also ich hab keine Ahnung Aber spontan aus dem Bauch heraus sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass ihr die Rechnung nicht zahlen müsste. Sie (oder halt der Sohn) hätte euch vorher informieren müssen und ihr hättet dann entscheiden können was zu tun ist (Schloss tauschen oder woran das mit dem Klemmen auch immer lag - vielleicht hätte es ja einfach nur mal wieder geölt werden müssen ).

    Puh, aber hier melden sich bestimmt noch Leute, die mehr Ahnung haben!
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  3. #3
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    Ich würde sagen, die Mieter hätten Euch erst informieren müssen, dass das Schloss klemmt und Ihr hättet alles weitere in die Wege leiten müssen/können/dürfen. Man kann sich ja von Schlüsseldiensten auch Kostenvoranschläge einholen . Zudem hat der Vermieter ein Recht auf einen eigenen Schlüssel, Du kannst ja jetzt nicht mehr in die Wohnung, wenn ein Notfall ist. Zur eigenen Wohnung sollte man ja schon einen Schlüssel haben.

    Ich seh das so wie Schnurpsel.

    Wo sind den eigentlich die Beweise??? Das "kaputte" Schloss???

    Und wenn der Wasserhahn kaputt geht, wird vielleicht demnächst ohne zu fragen ein neues Waschbecken mit dazugekauft?
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  4. #4
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    Huhu Maya! *wink*

    Rein gefühlsmäßig sehe ich es wie Schnurpsel und Elke. Wenn der Vermieter noch nicht mal die Chance bekommt, das selber zu veranlassen, muss er auch die Rechnung nicht zahlen. Allerdings würde ich mal abwarten, wie hoch die Rechnung ist und ob der Sohn tatsächlich erwartet, dass ihr das übernehmt ... wenn ihr euch sonst immer gut verstanden habt, wird er doch auch um eine für beide Seiten gute Lösung bemüht sein.

  5. #5
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    Der Vermieter hat ein Recht auf einen eigenen Schlüssel?
    Also meiner hat bestimmt keinen Schlüssel,aber meine Eltern haben einen für den Notfall.
    Ob Ihr den Schlüsseldienst bezahlen müßt,liebe Maya ,weiß ich leider auch nicht
    LG Katti

  6. #6
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    Im Gegenteil! Der Vermieter hat NICHT das Recht auf einen eigenen Schlüssel! Der darf keinen behalten! Und wenn man denkt, er hat einen, dann kann man getrost das Schloss austauschen lassen (auf eigene Kosten allerdings und das alte behalten um nach dem Auszug wieder einzubauen). Das einzige Recht, was der Vermieter hat ist, zu erfahren, wo er im Notfall an jemanden herankommt, der einen Schlüssel von der Wohnung hat.

    Es ist noch immer die Entscheidung des Vermieters, wie er einem klemmenden Schloss abhilft, also hätten sie es melden müssen, denn es war ja anscheinend nicht sooo kaputt, dass es weder auf noch zu ging. Ich würde an Deiner Stelle jetzt mal bei Firmen rundfragen, was sowas kosten würde und diesen Betrag anbieten zu übernehmen, den Rest muss er halt selber zahlen.

  7. #7
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    Der Vermieter muss Mängel beseitigen, § 535 Abs.1 Satz 2 BGB. Der Mieter darf Mängel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen, wenn entweder der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung der Mietsache erforderlich ist, § 536 Abs.2 BGB. Auf deutsch heißt das, ihr müsstet es nicht gemacht haben trotz Aufforderung und genug Zeit oder es muss ganz dringend sein (Rohrbruch!). Beides war ja hier wohl nicht der Fall. Ich würde mir die Rechnung des Schlüsseldienstes anschauen und dann entscheiden. Wenn ihr auch nur den Schlüsseldienst gerufen hättet, würde ich zahlen. Sonst nicht. Und es käme darauf an, wie hoch die Rechnung ist. Ich würde mich nicht mit einem langjährigen Mieter wegen 100 Euro streiten.
    Und ihr dürft natürlich keinen Schlüssel behalten oder haben, es sei denn, der Mieter ist damit ausdrücklich einverstanden. Zum Gebrauch einer Mietwohnung, den der Vermieter gewähren muss gegen Mietzahlung gehört auch die alleinige Zugangsbefugnis.

  8. #8
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    Zitat Zitat von maya3 Beitrag anzeigen
    Der Sohn wusste aber schon was Sache ist. Die Oma (seine Mutter) war beim Frisör und hat sich dort beschwert, ihre Wohnungstür klemmt, lässt sich nicht richtig schliessen, daraufhin hat jemand Schlüsseldienst angerufen, die sind dann zur Oma gekommen, haben alles ausgetauscht und in den nächsten Tagen kommt die Rechnung.

    Und jetzt kommt`s. Der Sohn meinte am Telefon, er wird sich dann melden (so nach dem Motto, die Rechnung muss bezahlt werden, so haben wir es verstanden...) und jetzt frag ich mich, sind wir jetzt dazu verpflichtet, die Rechnung vom Schlüsseldienst zu bezahlen? Hätte man uns als Eigentümer nicht vorher informieren müssen? Ich kenn mich absolut nicht aus...
    Wenn der Mieter ein Problem hat, muß er dem Vermieter Bescheid geben. Läßt er von sich aus Reperaturen durchführen ohne dies zu tun, muß er diese auch selbst bezahlen. Des lieben Friedens Willen ist es manchmal sinnvoller ich meine je nach Höhe des Betrages. zu zahlen. Vielleicht trifft man sich auf der Mitte ? Denn wollt ihr dafür einen Rechtsstreit riskieren ? Erfahrungsgemäß ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand und weiß nie, wie es ausgeht. Alte Frau bescheidene Rente ...... Da gibt es die dollsten Dinger.

  9. #9
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    Ihr Lieben vielen Dank für die vielen Antworten! Natürlich habt ihr Recht, wegen 100Euro würd ich ja kein Theather machen nur leider sind die Schlüsseldienste nicht billig. Ich fürchte, es wird viel mehr als "nur" 100 euro kosten *bibber*... Und unser Bekannte hätte es völlig umsonst gemacht, also den Schloss hätten wir kaufen müssen, klar, aber der Einbau hätte uns nichts gekostet *seufz* naja, werden wir halt abwarten müssen, wie hoch die Rechnung ist und dann sehen wir weiter...

    wenn ihr euch sonst immer gut verstanden habt, wird er doch auch um eine für beide Seiten gute Lösung bemüht sein
    Unser Verhältniss ist jetzt nicht perfekt, die Oma kennen wir schon Jahre, Sie ist auch sehr nett. Nur Ihr Sohn, aber vor allem seine Frau, sagen wir mal, Sie ist sehr dominant und Wir sind alles andere als auf einer Wellenlänge... Nur bemühen wir uns irgendwie alle, miteinander auszukommen... Machen sozusagen gute Miene zum bösen Spiel... Ich bin mir fast sicher, dass die Rechnung irgendwann reingeflattert kommt

    Und ihr dürft natürlich keinen Schlüssel behalten oder haben, es sei denn, der Mieter ist damit ausdrücklich einverstanden. Zum Gebrauch einer Mietwohnung, den der Vermieter gewähren muss gegen Mietzahlung gehört auch die alleinige Zugangsbefugnis.
    Wir hatten nie einen Schlüssel von der Wohnung, wollten und wollen wir nicht.

    Das einzige Recht, was der Vermieter hat ist, zu erfahren, wo er im Notfall an jemanden herankommt, der einen Schlüssel von der Wohnung hat.
    Genau! Wir haben ja die Nummer von der Familie (dem Sohn) wenn was sein sollte, besprechen sowieso alles mit Ihm...

    Nun ja, ich bin mal gespannt! Ich werde natürlich berichten Vielen Dank nochmal, für die vielen Antworten!

    liebe grüsse
    maya3
    Es gibt keinen Fahrstuhl zum Glück, man muss die Treppe nehmen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von maya3 Beitrag anzeigen
    daraufhin hat jemand Schlüsseldienst angerufen, die sind dann zur Oma gekommen, haben alles ausgetauscht und in den nächsten Tagen kommt die Rechnung.
    So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, wer den Auftrag erteilt, der bezahlt auch. Wer steht denn als Auftraggeber auf der Rechnung?

    Nochwas, ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der alten Dame nicht um DEINE Oma handelt, warum nennst du sie dann so? Sorry, aber sowas ärgert mich, das ist Arroganz und Respektlosigkeit gegenüber alten Menschen.

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