delia hat recht.
im falle einer ausgefallenen veranstaltung hast du als (end)kunde anspruch auf den kartenpreis, nicht aber auf die vvk-gebühr.
kulanzhalber zahlen vvk-stellen meist den kompletten betrag zurück - allerdings MÜSSEN sie das NICHT.
ist eine bestimmte zeit vergangen, schließt das ticketverkaufssystem (in diesem falle ticket online, das hier auch gleichzeitig vvk-stelle war) mit dem verantstalter die veranstaltung finanziell ab.
das heißt, daß ticket online tatsächlich nicht mehr rückerstatten kann und muß, da sie bereits alle tickets mit dem veranstalter selbst abgerechnet haben.
die vvk-gebühren haben sie sehr sicher einbehalten.
der veranstalter MUß dir das geld für die abgesagte veranstaltung rückerstatten.
die vvk-gebühr KANN und DARF er einbehalten.
wenn du selbige erstattet bekommst ist das kulanz seitens des veranstalters (da ER diese entrichtet bzw. draufzahlt, da ticket online sie sehr sicher einbehalten hat bzw. ihm berechnet hat; für ticket online ist ja trotz des ausfalls der veranstaltung arbeit angefallen, dh. sie haben eigentlich nichts damit zu tun, ob die veranstaltung letztlich stattfindet oder nicht).
die meisten veranstalter sind in solchen fällen aber kulant.
es grüßt die susi
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)