Aber hier scheint es doch sehr ergiebig zu sein. Da muss man sich doch nicht gleich sein ganzes RL mit Nassnasen versauen.
Wer mit seiner kontoführenden Bank die Teilnahme am Online-Banking vereinbart hat, stimmte den dafür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Diese sehen vor, dass Geheimzahlen Dritten nicht bekannt gegeben werden dürfen.
Die Firma PayNet AG ist jedoch ein solcher Dritter.
Auch wenn Isd manchmal zu trollig ist, wo er Recht hat, hat er Recht.