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Thema: Mietrecht ---> Schnee schippen

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  1. #1
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    Ich kenn es nur so daß oftmals alle den Schnee pannen müssen.
    Hilft Dir jetzt nichts allerdings ist das oft in Mietverträgen so geregelt.
    Das Einzige was mir so spontan einfällt ist entweder über den Mieterschutzbund mal abklopfen ob Deine Mutter davon befreit werden kann aufgrund der Tatsache daß sie Rollifahrerin ist.
    Krass find ich daß der Rest der sog. Hausgemeinschaft nicht in der Lage ist, das abwechselnd für sie zu übernehmen Das bedarf doch keines großen Nachdenkens, was sind das für Luschen???
    Dazu fällt mir gar nix ein.
    Eine Möglichkeit wäre es über ne Kleinanzeige jemanden zu finden der das Schneeschippen übernimmt. Evtl. mal mit der Caritas oder der Diakonie telefonieren. Vielleicht haben die Zivi's die so dort grad sind und die das übernehmen würden.

    HTH
    VG
    Sun

  2. #2
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    Ich würd auch mal beim Mieterverein anfragen. Vielleicht kannst du die Anfrage per Mail stellen? Soweit ich gesehen habe, kann man auf der HP vom Mieterbund auch Anfragen stellen und zahlt dafür dann 25 EUR. Das wäre doch noch vertretbar und machbar, oder nicht?

    Abgesehen von der rechtlichen Situation finde ich das ziemlich arm von den restlichen Mitbewohnern. Deine Mutter kann nicht und ist auch nicht in einer so rosigen finanziellen Situation. Ich meine soviel Mitmenschlichkeit sollte selbstverständlich sein.
    Auf geht´s!

  3. #3
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    Hilft dir das hier weiter?

    Bei Krankheit keine Reinigungspflicht
    Samstag, 20. November 2004 04:00
    Mieter, die laut Mietvertrag vor dem Haus Herbstlaub wegfegen oder im Winter Schnee schippen und Salz streuen müssen, sind im Falle von hohem Alter oder Krankheit von diesen Herbst- und Winterpflichten befreit, berichtet der Deutsche Mieterbund von einem Urteil des Landgerichts Münster (Az. 8 S 425/03). Voraussetzung für die Befreiung jener, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind, ist noch, daß kein Dritter am Ort bereit ist, diese Arbeiten zu übernehmen. dpa
    Auf geht´s!

  4. #4
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    Hm, vielleicht doch nicht? Schade...

    Krankheit kann vom Winterdienst befreien
    Alte oder kranke Mieter müssen vor dem Haus nicht Schnee schippen oder Salz streuen. Von diesem Winterdienst befreit sind Mieter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Ein Mieter machte nach Jahren geltend, auf Grund einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr in der Lage zu sein, Schnee zu schippen - und so seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Er forderte Befreiung vom Winterdienst. Der Vermieter widersprach. Das Landgericht Münster entschied: Der Mieter wird von der mietvertraglichen Winterdienstpflicht entbunden, wenn ihm aus gesundheitlichen Gründen der Winterdienst nicht mehr möglich ist und weder private noch gewerbliche Dritte zur Übernahme der Leistung bereit seien.
    Landgericht Münster Az. 8 S 425/03 Urteil vom 19.2.2004
    Auf geht´s!

  5. #5
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    Ältere Mieter können sich vom Winterdienst befreien lassen

    [FONT=Verdana]Wunderbar es schneit. Die Kinder freuen sich und wachsen die Kufen ihrer Schlitten. Was die Kinder freut, ärgert Autofahrer, Hausbesitzer und Mieter. [/FONT]
    [FONT=Verdana]Gerade älteren Mieter ist der Winterdienst nicht zuzumuten. Der schwere Schnee ist eine last für sie, die manchmal über die Grenzen der Belastbarkeit älterer Menschen übersteigt.[/FONT]
    [FONT=Verdana]Sie können sich nach einem aktuellen Urteil vom Winterdienst, sofern dieser im Mietvertrag geregelt ist, befreien lassen. Dazu bedarf es eines Attestes vom Arzt. [/FONT]
    [FONT=Verdana]AG Hamburg Altona Az: 318 C 146/06 - 8/06

    oder hier:
    [/FONT][FONT=Arial, Sans-Serif]Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat diese Verpflichtung für eine ältere Dame (68 Jahre) verneint, die laut Mietvertrag die Pflicht zum Beräumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte. Die ältere Dame hatte ihrem Vermieter mitgeteilt, dass sie den Winterdienst wegen ihres Alters nicht mehr übernehmen kann und übersandte ein ärztliches Attest. Der Vermieter beauftragte eine Firma, welche die Arbeiten übernahm und stellte den Betrag von 290 EURO der älteren Dame in Rechnung. Es kam zum Rechtsstreit und der Vermieter unterlag.
    Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG HamburgAltona, Az. 318 a C 146/06;
    s.a. LG Münster, Urteil vom 06.12.2004, Az. 8 S 425/03).
    http://chemnitz-rechtsanwalt.de/pageID_4680423.html

    [/FONT]Da könnte ein Brief von einem Anwalt bei der Verschickung des Attests Wunder wirken und dürfte auch nicht allzu teuer sein.

    Oder man schreibt ihn mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage und mit Erwähnung der Aktenzeichen selbst und lässt den Vermieter klagen und verlieren.
    Geändert von Nicht_der_Papa (25.11.08 um 21:27:47 Uhr)

  6. #6
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    Selbstverständlich ist deine Mutter, wenn sie im Rollstuhl sitzt, von der Verpflichtung zu befreien, ABER sie muss dies unter Attestvorlage bei dem Vermieter anzeigen, denn dieser muss ja Ersatz schaffen können. Ihr ist aufgrund ihrer Einkommenslage, der vermutlich die Miethöhe korrespondiert, auch die Beauftragung eines gewerblichen Schneeräumdienstes nicht zumutbar.

  7. #7
    Avatar von HopiStar
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    Ich bin wirklich fassungslos und zornig, was da mit Deiner Mutter veranstaltet wird. Super aber, was NdP da rausgefunden/rausgesucht hat.

    Ich würde den Brief selbst schreiben u. U. mit Verweis zu den Urteilen + Attest drin, im schlimmsten Fall ( wenn der Vermieter nicht zurückweicht ) müsste bei Deiner Mutter bei anwaltlicher Beratung doch auch das sog. "Armenrecht" Anwendung finden ?

    Viele Grüße von einer fassungslosen Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  8. #8
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    Es ist wirklich nicht zu fassen!
    Was ist nur los mit den Menschen?
    Ich finde das Verhalten des Vermieters und der Mitbewohner unter aller S.....! Sorry, heutzutage wissen wohl die wenigsten wie Moral geschrieben wird.

    Die Rechtslage ist genau so bescheuert:
    Da braucht eine alte Frau, die noch dazu im Rollstuhl sitzt ein Attest um nicht Schneeschippen zu müssen.
    So ein Schwachsinn, das versteht sich doch von selbst.
    Ich reg mich gerade total auf.....

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