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Thema: Mietrecht ---> Schnee schippen

  1. #1
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    Standard Mietrecht ---> Schnee schippen

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    Ladies, ich brauche mal wieder eure Hilfe.
    Diesmal geht es um Mietrecht. Vielleicht hat da jemand Ahnung.
    Die Sache ist die, dass meine Mutter seit 35 Jahren in ihrer Wohnung wohnt und im Mietvertrag stehen hat, dass sie alle 6 Wochen Hausordnung hat. Wenn Schnee faellt, muss der im Zuge der Hausordnung geraeumt werden.
    Meine Mutter sitzt seit knapp 20 Jahren im Rollstuhl und hat eine Putzhilfe, die ihr die Hausordnung macht und die sie aus eigener Tasche zahlen muss, weil sie 4 Euro ueber dem Sozialhilfesatz liegt. Da die Putzfrau auch noch einen Hauptberuf hat und nur nebenbei bei meiner Mutter wohnt, kommt sie manchmal freitags und machmal auch sonntags um die Hausordnung zu machen. Das passt, weil es an einem Wochenende gemacht werden muss. Jetzt ist es aber so, dass die Hausverwaltung will, dass das immer samstags gemacht werden muss und samstags muss auch Schnee geschaufelt werden. Wenn die ganze Woche Schnee faellt, muss jeden Tag Schnee geschippt werden. Das geht aber nur, wenn meine Mutter zusaetzlich einen Schneeraeumungsdiesnt beauftragt. Nur haben die an Tagen wo Schnee faellt auch mal viel zu tun und letztes Jahr kam einer nicht an einem Tag, weil es zu glatt war. Prompt hat man ihr gedroht, sie aus der Wohnung zu werfen, wenn sie Ihrer Pflicht nicht nachkommt. Ich habe ihr damals schon gesagt, dass es so leicht nicht geht und sie soll sich nicht verrueckt machen aber ich hatte sie eben weinend am Telefon, weil es schneit und sie keinen Findet, der ihr den Schnee wegschippt. Jedesmal einen Schneeraeumungsdienst zu zahlen ist auch finanziell fast nicht machbar.
    So lange Geschichte und kurze Frage: kann mal als Rollstuhlfahrer von sowas befreit werden, oder ist es tatsaechlich so, dass es ihre Pflicht ist? Es ist ja nicht faulheit bei ihr, sie kann einfach nicht. Und es ist leider nicht so, dass die Leute schlange stehen um ihr zu helfen. Bei Feiern ist jeder gerne da aber bei sowas hat jeder selbst so viel zu tun
    Ich hab gegoogelt und nichts gefunden. Vielleicht kennt jemand einen aehnlichen Fall und weiss Rat. Ich habe meiner Mutter geraten sich im Mieterschutzbund anzumelden aber das kostet zu viel. Gibts eine andere Loesung?
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  2. #2
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    Oh mein Gott! Das ist ja total krass. Wir haben einen Hauswart der so was macht... Müssten wir es selber machen und hätten ein Rollstuhlfahrerin im Haus, ich glaube wir würden uns organisieren und es für sie übernehmen, das wäre doch eigentlich selbstverständlich. Kann ja nicht sein dass sie einen Räumungsdienst beauftragen muss.

    Ich weiss nicht wie das in Deutschland ist, aber da gibt es doch sicher auch einen Mieterschutz der da weiter helfen könnte? Oder irgend ein Invalidendingensberatungstelle.

    Sorry, aber so etwas absurdes habe ich ja noch selten gehört. Wie ignorant können Menschen sein?

    Ich weiss ja nicht wie gross die Liegenschaft ist. Aber wäre es nicht möglich jemanden aus dem Haus oder eine Firma zu beauftragen die das macht? Gegen Bezahlung natürlich. Vielleicht wären die anderen Mieter auch froh wenn sie nicht morgens um 5 Schnee schaufeln müssen.

    Da muss es doch eine Lösung geben.

    Und von wegen Pflichten, es ist ja offensichtlich dass sie diesen nicht nach kommen KANN. Hei, Leute gibt es....
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  3. #3
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    Yap, das ist leider so und ihm Haus hilft ihr keiner. Von sechs Parteien machen eh nur drei die Hausordnung aber scheinbar bleibt das ohne Konsequenzen. Was ich versuche herauszufinden ist, wie das nun ist, ob sie sich da aufgrund ihrer Behinderung rausnehmen kann. Ich habe gehofft, dass es da eine Rechtsprechung dazu gibt.
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  4. #4
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    ist das frech
    das kann doch nicht sein, dass schwerstbehinderte auch eine Räumpflicht haben???
    schau mal, ich hab hier ein paar Urteile dazu gefunden:
    http://www.ihre-vorsorge.de/Raeumpfl...ehinderte.html

    Mieterschutzbund ist doch nicht soo teuer, oder? ich meine, bei uns kostet der ca. 50, 60 Euro im Jahr, wäre das nicht machbar?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Bobbi Beitrag anzeigen
    Yap, das ist leider so und ihm Haus hilft ihr keiner. Von sechs Parteien machen eh nur drei die Hausordnung aber scheinbar bleibt das ohne Konsequenzen. Was ich versuche herauszufinden ist, wie das nun ist, ob sie sich da aufgrund ihrer Behinderung rausnehmen kann. Ich habe gehofft, dass es da eine Rechtsprechung dazu gibt.
    Ja und warum werden die anderen drei nicht verwarnt?

    Ich weiss nur dass es hier so ist dass, falls Schnee liegt oder das Trottoir vereist ist und dadurch jemand stürzt, der Eigentümer der Liegenschaft oder auch des Eigenheimes dafür aufkommen muss. Also für die ganzen Behandlungskosten usw. Vielleicht ist darum die Verwaltung ausgerechnet auf diesen "Posten" so scharf?
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  6. #6
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    Ich kenn es nur so daß oftmals alle den Schnee pannen müssen.
    Hilft Dir jetzt nichts allerdings ist das oft in Mietverträgen so geregelt.
    Das Einzige was mir so spontan einfällt ist entweder über den Mieterschutzbund mal abklopfen ob Deine Mutter davon befreit werden kann aufgrund der Tatsache daß sie Rollifahrerin ist.
    Krass find ich daß der Rest der sog. Hausgemeinschaft nicht in der Lage ist, das abwechselnd für sie zu übernehmen Das bedarf doch keines großen Nachdenkens, was sind das für Luschen???
    Dazu fällt mir gar nix ein.
    Eine Möglichkeit wäre es über ne Kleinanzeige jemanden zu finden der das Schneeschippen übernimmt. Evtl. mal mit der Caritas oder der Diakonie telefonieren. Vielleicht haben die Zivi's die so dort grad sind und die das übernehmen würden.

    HTH
    VG
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  7. #7
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    Ich würd auch mal beim Mieterverein anfragen. Vielleicht kannst du die Anfrage per Mail stellen? Soweit ich gesehen habe, kann man auf der HP vom Mieterbund auch Anfragen stellen und zahlt dafür dann 25 EUR. Das wäre doch noch vertretbar und machbar, oder nicht?

    Abgesehen von der rechtlichen Situation finde ich das ziemlich arm von den restlichen Mitbewohnern. Deine Mutter kann nicht und ist auch nicht in einer so rosigen finanziellen Situation. Ich meine soviel Mitmenschlichkeit sollte selbstverständlich sein.
    Auf geht´s!

  8. #8
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    Hilft dir das hier weiter?

    Bei Krankheit keine Reinigungspflicht
    Samstag, 20. November 2004 04:00
    Mieter, die laut Mietvertrag vor dem Haus Herbstlaub wegfegen oder im Winter Schnee schippen und Salz streuen müssen, sind im Falle von hohem Alter oder Krankheit von diesen Herbst- und Winterpflichten befreit, berichtet der Deutsche Mieterbund von einem Urteil des Landgerichts Münster (Az. 8 S 425/03). Voraussetzung für die Befreiung jener, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind, ist noch, daß kein Dritter am Ort bereit ist, diese Arbeiten zu übernehmen. dpa
    Auf geht´s!

  9. #9
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    Hm, vielleicht doch nicht? Schade...

    Krankheit kann vom Winterdienst befreien
    Alte oder kranke Mieter müssen vor dem Haus nicht Schnee schippen oder Salz streuen. Von diesem Winterdienst befreit sind Mieter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind. Ein Mieter machte nach Jahren geltend, auf Grund einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr in der Lage zu sein, Schnee zu schippen - und so seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Er forderte Befreiung vom Winterdienst. Der Vermieter widersprach. Das Landgericht Münster entschied: Der Mieter wird von der mietvertraglichen Winterdienstpflicht entbunden, wenn ihm aus gesundheitlichen Gründen der Winterdienst nicht mehr möglich ist und weder private noch gewerbliche Dritte zur Übernahme der Leistung bereit seien.
    Landgericht Münster Az. 8 S 425/03 Urteil vom 19.2.2004
    Auf geht´s!

  10. #10
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    Ältere Mieter können sich vom Winterdienst befreien lassen

    [FONT=Verdana]Wunderbar es schneit. Die Kinder freuen sich und wachsen die Kufen ihrer Schlitten. Was die Kinder freut, ärgert Autofahrer, Hausbesitzer und Mieter. [/FONT]
    [FONT=Verdana]Gerade älteren Mieter ist der Winterdienst nicht zuzumuten. Der schwere Schnee ist eine last für sie, die manchmal über die Grenzen der Belastbarkeit älterer Menschen übersteigt.[/FONT]
    [FONT=Verdana]Sie können sich nach einem aktuellen Urteil vom Winterdienst, sofern dieser im Mietvertrag geregelt ist, befreien lassen. Dazu bedarf es eines Attestes vom Arzt. [/FONT]
    [FONT=Verdana]AG Hamburg Altona Az: 318 C 146/06 - 8/06

    oder hier:
    [/FONT][FONT=Arial, Sans-Serif]Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat diese Verpflichtung für eine ältere Dame (68 Jahre) verneint, die laut Mietvertrag die Pflicht zum Beräumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte. Die ältere Dame hatte ihrem Vermieter mitgeteilt, dass sie den Winterdienst wegen ihres Alters nicht mehr übernehmen kann und übersandte ein ärztliches Attest. Der Vermieter beauftragte eine Firma, welche die Arbeiten übernahm und stellte den Betrag von 290 EURO der älteren Dame in Rechnung. Es kam zum Rechtsstreit und der Vermieter unterlag.
    Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG HamburgAltona, Az. 318 a C 146/06;
    s.a. LG Münster, Urteil vom 06.12.2004, Az. 8 S 425/03).
    http://chemnitz-rechtsanwalt.de/pageID_4680423.html

    [/FONT]Da könnte ein Brief von einem Anwalt bei der Verschickung des Attests Wunder wirken und dürfte auch nicht allzu teuer sein.

    Oder man schreibt ihn mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage und mit Erwähnung der Aktenzeichen selbst und lässt den Vermieter klagen und verlieren.
    Geändert von Nicht_der_Papa (25.11.08 um 21:27:47 Uhr)

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