Da es mich doch wundert, wie viele ihre Katze jährlich impfen lassen, stelle ich das doch noch mal hier rein.
Teilweise aus einem älteren Beitrag von mir:
Es gibt seit letztem Jahr etliche Impfstoffe mit einer Wirkdauer von 4 Jahren für Katzen zum Leidwesen der Tierärzte:
http://www.haustierimpfung.de/index2.htm
Selbst die Impfungen, die hier jährlich durchgeführt wurden, waren im Ausland mit einer mehrjährigen Wirkdauer angegeben.
Die Seite ist auch ganz interessant dazu, obwohl es hier um Hunde geht: http://www.chihuahualove.de/html/impfen__.html
Auszug: Lt. Studie von Dr. Ron Schultz (www.ivis.org) wird die minimale Dauer der Immunität beim Hund nach Impfung wie folgt angegeben:
* Staupe > 7 Jahre
* Canine Parvovirose > 7 Jahre
* Canines Adenovirus (HCC) > 7 Jahre
* Tollwut >/= 3 Jahre
* Parainfluenza >/= 3 Jahre
* Borreliose >/= 1 Jahr
* Bordetella bronchiseptica </= 1 Jahr
* Leptospirose </= 1 Jahr
* Giardiose </= 1 Jahr
Eine reine Wohnungskatze würde ich gar nicht impfen lassen.
Hier wird detailliert auf die Impfung von Katzen eingegangen: http://www.haustierimpfung.de/index2.htm
Auszug:
Tierhalter/innen sollten darauf achten, daß ihre Katzen oder Hunde einen Impfstoff mit möglichst langem Nachimpfintervall erhalten (Hunde: maximal drei Jahre, Katzen: maximal vier Jahre) und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.
Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig wird.
Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht. Beispiele:
[LIST][*] Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nicht wahr (siehe auch den unterstehenden Auszug aus der Tollwutverordnung).[*] Es wird (immer noch) behauptet, es gebe gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung. Das ist nicht wahr.[*] Es wird behauptet, die Mehrjahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe. Das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.[*] Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, das Tier müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen, egal wie oft es vorher schon gegen T geimpft wurde). Das ist nicht wahr.[*] Es wird behauptet, daß in tollwutgefährdeten Bezirken weiterhin jährlich geimpft werden müsse. Das ist nicht wahr.[*] Es wird behauptet, daß man für Reisen weiterhin eine jährliche Tollwutimpfung benötige. Das ist nicht wahr. Innerhalb der EU werden die Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). Für einige Länder wird darüber hinaus noch ein Labornachweis des Tollwutimpftiters verlangt.[*] Es wird behauptet, daß Jungtiere grundsätzlich mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den meisten Mehrjahresimpfstoffen (Stand: Februar 2007) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme: Virbac-Produkte). Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, etwa dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter wird jedoch nicht verlangt, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren, bzw. zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.[/LIST]
Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen eine andere Praxis aufsuchen.
Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Inzwischen haben nach unserer Kenntnis alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung. Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in Kombinationsprodukten.
Die Impfstoffe von Es*** (Rabdomun) und Pfizer (Enduracell) haben bei Katzen eine Zulassung für vier Jahre. Katzenhalter sollten diesen Produkten den Vorzug geben. Tollwutimpfstoffe enthalten Adjuvantien (= die Immunreaktion verstärkende Chemikalien), die im Verdacht stehen, die Bildung von Impfsarkomen zu begünstigen.
Impfungen können viele Nebenwirkungen haben und sind keine Bonbons.
Häufige Impfungen nutzen nur den Tierärzten.
Hier noch eine gute Seite zu Tiermedizin:
http://www.vetpharm.uzh.ch/
Hier besonders interessant die Seite mit der langen Liste der Tier-Medikamente, die nicht mehr in der CH zugelassen sind:
http://www.vetpharm.uzh.ch/perldocs/index_t.htm
Schauen wir uns das Wurmpulver näher an und googeln mal, dann finden wir über kurz oder lang die Info, dass Bioland diesem Stoff ein Anwendungsverbot verpasst hat[FONT=Times][FONT=Times].
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