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Thema: Mietrecht mal wieder....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Standard Mietrecht mal wieder....

    hallo mädels!

    ich hab gleich zwei fragen:

    1.) ich ziehe zum 01.01. um und sitze daher schon auf gepackten kisten --> und freu mich riesig!

    bei vertragsunterzeichnung wurde (leider nur mündlich...) festgelegt, dass der vormieter durch mein OK die wohnung nicht weißeln braucht (weil ich nach meinem geschmack streichen möchte), ich dafür aber auch ein bißchen früher in die wohnung kann.

    nun ist morgen die übergabe (der termin steht seit einer woche) und ich höre, dass der herr weder eine neue bleibe hat noch in umzugsvorbereitungen ist

    die vermieterin ist auf meiner seite und möchte dem herrn auch dampf unterm hintern machen - aber wie!? mit dieser mündlichen vereinbarung hab ich pech gehabt, oder??

    2.) das "besondere datum" des einzugs betreffend: nach den silvesterfeierlichkeiten wäre es ideal, gleich in der wohnung zu schlafen. und dann ist ja auch schon der 01.01., der tag, an dem ich offiziell mieterin bin.
    der vormieter möchte aber die nacht zum 01. noch in der wohnung schlafen (und er sieht nicht so aus, dass es sich lohnen würde ): das darf ich ihm verbieten, oder??

    ich dank euch für antworten und meinungen!!!

  2. #2
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    Merkwürdige Geschichte ist das.
    Also eigentlich gibt der Vormieter bei der Übergabe (also morgen) die Schlüssel ab.
    Zahlt er denn noch die volle Miete bis zum Monatsende?

  3. #3
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    hi vivian!

    ja, ziemlich komisch bis weltfremd. daher auch dieser ( ) smiley...

    abgesehen davon: ja, er zahlt den dezember noch voll - bzw. hat das ja schon getan.

  4. #4
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    Hmm, dann hat er bis Mitternacht theoretisch noch Wohnrecht würde ich mal meinen.

  5. #5
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    sehe ich auch so. die mündliche vereinbarung ist zwar an sich auch wirksam, nur kannst du sie nicht irgendwie beweisen.
    https://www.instagram.com/apiasimon/

  6. #6
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    Ich denk auch daß er bis Mitternacht ein Wohnrecht hat.
    Für mich klingt es aber so, als wisse der jetzige Mieter nicht wirklich von seinem Glück, daß Du schon früher in die Wohnung darfst. Normalerweise machen das Mieter und Nachmieter aus. Und ich denke einfach mal das wird nicht vom Vermieter so festgelegt. Der Vertrag sagt halt etwas Anderes aus.
    Hast Du den Übergabetermin mit dem Vermieter ausgemacht? Ich versteh das alles nicht wirklich so richtig

    Irgendwie find ich es etwas konfus.

    VG
    Sun

  7. #7
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    konfus? sorry, sun!

    also: diese mündliche vereinbarung wurde bei vertragsunterzeichnung getroffen, unter 6 augen.

    die vermieterin, der vormieter und ich nickten das ab.

  8. #8
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    Zitat Zitat von 2eve5 Beitrag anzeigen
    nun ist morgen die übergabe (der termin steht seit einer woche) und ich höre, dass der herr weder eine neue bleibe hat noch in umzugsvorbereitungen ist

    stimmt, es sollte nicht mein problem werden.

    doof ist nur, dass ich davon ausgegangen bin, dass übergabe schlüsselabgabe und einzug bedeutet...was es ja eigentlich auch tatsächlich bedeutet.

  9. #9
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    er hat bis einschl. 31.12. miete bezahlt und damit kann er auch bis dahin in der wohnung bleiben, dein vertrag läuft erst ab 01.01.09.
    wenn ihr aber den deal hattet, dass er nicht renovieren muss, weil du das machst und früher reinkannst, dann würde ich sagen, hat er nun auch die renovierung zu übernehmen, das würde ich ihm mal deutlich machen (farbe hin oder her..es ist ja erstmal nur ein "druckmitel").
    denn renovieren muss er ja laut seinem mietvertrag, oder?

    viel glück für den umzug, wir sind vor zwei wochen auch umgezogen..

  10. #10
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    bombig, vielen dank für den tipp!!!

    JA - die vermieterin hält es so, dass bei auszug renoviert wird.

    das steht auch im vertrag, habe den passus schon gefunden.

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