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Thema: Mietrecht mal wieder....

  1. #1
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    Standard Mietrecht mal wieder....

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    hallo mädels!

    ich hab gleich zwei fragen:

    1.) ich ziehe zum 01.01. um und sitze daher schon auf gepackten kisten --> und freu mich riesig!

    bei vertragsunterzeichnung wurde (leider nur mündlich...) festgelegt, dass der vormieter durch mein OK die wohnung nicht weißeln braucht (weil ich nach meinem geschmack streichen möchte), ich dafür aber auch ein bißchen früher in die wohnung kann.

    nun ist morgen die übergabe (der termin steht seit einer woche) und ich höre, dass der herr weder eine neue bleibe hat noch in umzugsvorbereitungen ist

    die vermieterin ist auf meiner seite und möchte dem herrn auch dampf unterm hintern machen - aber wie!? mit dieser mündlichen vereinbarung hab ich pech gehabt, oder??

    2.) das "besondere datum" des einzugs betreffend: nach den silvesterfeierlichkeiten wäre es ideal, gleich in der wohnung zu schlafen. und dann ist ja auch schon der 01.01., der tag, an dem ich offiziell mieterin bin.
    der vormieter möchte aber die nacht zum 01. noch in der wohnung schlafen (und er sieht nicht so aus, dass es sich lohnen würde ): das darf ich ihm verbieten, oder??

    ich dank euch für antworten und meinungen!!!

  2. #2
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    Merkwürdige Geschichte ist das.
    Also eigentlich gibt der Vormieter bei der Übergabe (also morgen) die Schlüssel ab.
    Zahlt er denn noch die volle Miete bis zum Monatsende?

  3. #3
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    hi vivian!

    ja, ziemlich komisch bis weltfremd. daher auch dieser ( ) smiley...

    abgesehen davon: ja, er zahlt den dezember noch voll - bzw. hat das ja schon getan.

  4. #4
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    Hmm, dann hat er bis Mitternacht theoretisch noch Wohnrecht würde ich mal meinen.

  5. #5
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    sehe ich auch so. die mündliche vereinbarung ist zwar an sich auch wirksam, nur kannst du sie nicht irgendwie beweisen.
    https://www.instagram.com/apiasimon/

  6. #6
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    Ich denk auch daß er bis Mitternacht ein Wohnrecht hat.
    Für mich klingt es aber so, als wisse der jetzige Mieter nicht wirklich von seinem Glück, daß Du schon früher in die Wohnung darfst. Normalerweise machen das Mieter und Nachmieter aus. Und ich denke einfach mal das wird nicht vom Vermieter so festgelegt. Der Vertrag sagt halt etwas Anderes aus.
    Hast Du den Übergabetermin mit dem Vermieter ausgemacht? Ich versteh das alles nicht wirklich so richtig

    Irgendwie find ich es etwas konfus.

    VG
    Sun

  7. #7
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    konfus? sorry, sun!

    also: diese mündliche vereinbarung wurde bei vertragsunterzeichnung getroffen, unter 6 augen.

    die vermieterin, der vormieter und ich nickten das ab.

  8. #8
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    Sorry, eve, ich versteh das auch nicht so recht.
    Der Vormieter hat zugesagt, vorzeitig aus der Wohnung zu gehen, hat aber immer noch keine neue Wohnung? Wieso hat er denn dann die alte gekündigt? Das ist doch total unlogisch.

  9. #9
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    ich verstehs doch auch nicht, mädels....

    ja, er hat gekündigt. hat aber noch keine neue bleibe in den drei monaten gefunden.

    ja, er hat zugesagt, dass ich zum renovieren früher in die wohnung kann, hält sich jetzt aber offensichtlich nicht dran.

  10. #10
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    ich schätze auch mal, dass du bei der mündlichen Vereinbarung nicht viel machen wirst können. allerdings hast du eine Zeugin, die Vermieterin, ich weiß nicht, wie es da aussieht. um jetzt einen Anwalt o.ä. einzuschalten, ist die Zeit allerdings ziemlich knapp...
    Im Gegenzug könnte mich der herr mal hintenrum heben und ich würde drauf bestehen, dass er bis Mitternacht die Wohnung (ordentlich!!!) verlassen hat.
    ist bei der Übergabe schon alles leer und besenrein?

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