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Thema: Todesfall und nun?

  1. #41
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    @Jan:

    Beim Tod meines Opa´s war das aber so. Ich hab den Rechtsanwalt eingeschaltet, meine Tante auch. Meine Tante war - was sich im Nachhinein erst rausgestellt hatte - nicht blutsverwandt mit meinem Opa, d. h. sie wurde auch nicht adoptiert, er hatte ihr nur seinen Namen gegeben. Da sie aber das Beerdigungsinstitut verständigt hatte und alles ausgesucht hatte, musste sie auch zahlen, nachdem ich das Erbe ausgeschlagen hatte. Die Vermieterin meines Opas blieb auf den Kosten der Wohnungsräumung sitzen. Das ist Fakt.

    Ich hab lediglich 125 EUR für den Anwalt und die Kosten für die Ausschlagung des Erbes (40 EUR glaub ich) zahlen müssen.
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  2. #42
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    Zitat Zitat von Elke H. Beitrag anzeigen
    @Jan:

    Beim Tod meines Opa´s war das aber so. Ich hab den Rechtsanwalt eingeschaltet, meine Tante auch. Meine Tante war - was sich im Nachhinein erst rausgestellt hatte - nicht blutsverwandt mit meinem Opa, d. h. sie wurde auch nicht adoptiert, er hatte ihr nur seinen Namen gegeben. Da sie aber das Beerdigungsinstitut verständigt hatte und alles ausgesucht hatte, musste sie auch zahlen, nachdem ich das Erbe ausgeschlagen hatte. Die Vermieterin meines Opas blieb auf den Kosten der Wohnungsräumung sitzen. Das ist Fakt.

    Ich hab lediglich 125 EUR für den Anwalt und die Kosten für die Ausschlagung des Erbes (40 EUR glaub ich) zahlen müssen.
    Nur weil Du einen Deiner Meinung nach ähnlichen Fall erlebt hast, kannst Du doch nicht auf andere schliessen oder glauben dass das Recht anders aussieht als in den zitierten RECHTSKRÄFTIGEN Urteilen. Auch geht es hier nicht um den Tod des Großvaters sondern um den des Vaters, d.h. Sunnygirl ist in diesem Fall in der gleichen Position wie Deine Tante, also als Tochter (und in diesem Fall auch noch blutsverwandt). Und wenn man die in den Links verhandelten Fälle anschaut, ist es so was von egal ob man das Erbe ausgeschlagen hat oder nicht. In der ersten Distanz löhnt man als nächster Blutsverwandter.

  3. #43
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    Zitat Zitat von janchoyer Beitrag anzeigen
    Jetzt hat sie das Erbe ausgeschlagen und evtl. bekommen die Geschwister alles.
    Das wiederum muss ich verneinen. Wenn Werte da sind, die über die Beerdigungskosten hinausgehen, müßte Sunny davon ihren Pflichtteil erhalten. Eine Ausschlagung des Erbes entbindet nicht vom Pflichtteil. Oder anders herum: Wenn man das nicht möchte, was in einem Testament oder sonst wie verfügt wurde, muss man ausschlagen, um zumindest den Pflichtteil zu erhalten.
    Quelle: persönliche Erfahrung.
    lg
    grumby

  4. #44
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    Zitat Zitat von grumby Beitrag anzeigen
    Das wiederum muss ich verneinen. Wenn Werte da sind, die über die Beerdigungskosten hinausgehen, müßte Sunny davon ihren Pflichtteil erhalten. Eine Ausschlagung des Erbes entbindet nicht vom Pflichtteil. Oder anders herum: Wenn man das nicht möchte, was in einem Testament oder sonst wie verfügt wurde, muss man ausschlagen, um zumindest den Pflichtteil zu erhalten.
    Quelle: persönliche Erfahrung.
    Hi liebe grumby, ich glaube schon, dass man auf den Pflichtteil per Vertrag verzichten kann (Schau mal hier: http://www.finanztip.de/d/erbrecht/Verzicht.htm ). Aber wenn die Geschwister eh so drauf sind würde ich nicht auf das Erbe verzichten wollen, zumal man sie ja auch noch falsch informiert hat und ihr mitgeteilt hat, dass ein Verzicht automatisch von den Bestattungskosten befreit. Das ist ein starkes Stück...

    Zitat aus obiger Quelle: "Nichtgeltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs
    ... Nach dem Gesetz ist jeder berechtigt, auf eine Erbschaft einschließlich des Pflichtteils zu verzichten oder sie auszuschlagen. Selbst wenn dadurch Gläubiger benachteiligt werden, können entsprechende Erklärungen nicht angefochten werden. Daher ist es nicht sittenwidrig, wenn ein Pflichtteilsberechtigter seinen Anspruch nach dem Tod des Erblassers nicht geltend ... "

  5. #45
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    Gut, dann präzesiere ich: man kann sicherlich auch auf den Pflichtteil verzichten. Aber mit einer regulären Ausschlagung beim Nachlaßgericht verzichtet man nicht automatisch darauf.
    lg
    grumby

  6. #46
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    Okay, Jan.

    Wenn s. aber das Erbe ausschlägt, und jmd. anderer hat den Auftrag zur Abholung oder Beerdigung gegeben, muss derjenige zahlen, der den Auftrag gegeben hat.(Aussage der Besitzerin des Beerdigungsinstituts) In meinem Fall meine Tante, OBWOHL sie nicht blutsverwandt war, sondern ich. (Übrigens bin war ich die einzige leibliche Verwandte meines Opa´s, sehe das also auch so, dass ich in der gleichen Position war, als ob es s.´s Vater gewesen wäre. Oder seh´ich das jetzt falsch?).
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  7. #47
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    Übrigens: eigentlich geht´s doch darum, sunnygirl zu helfen oder zu beraten und nicht darum, wer hier von uns recht hat. Deshalb sollten wir nicht streiten, oder?
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  8. #48
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    Bei uns in Österreich gibts was das nennt sich - erste anwaltliche Beratung - und ist ein kostenloser Beratungstermin.
    Ich kann mir nicht vorstellen dass es in Deutschland nichts Entsprechendes gibt. Tel dich mal durch eure Ämter durch oder vielleicht weiss das ja jemand hier?

    Ich drück dir die Daumen!

    lg
    sundance

  9. #49
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    Hallo!
    Bitte kriegt Euch jetzt hier nicht in die Haare!!
    Ich danke Euch sehr für Eure Anteilnahme und Hilfe, danke :-)

    Es sieht so aus ,das ich das Erbe ausgeschlagen habe und dadurch keine Anträge etc mehr für meinen Vater ausfüllen muss /darf.
    Somit kann ich auch nicht zur Kasse gebeten werden,es sei denn alle anderen schlagen das Erbe auch aus.

    Aber ,diese Schwester hat scheinbar schon den Auftrag dem beerdigungsinstitiut erteilt.
    Sie macht das nun alles,ich werde noch von ihr hören ,aber keinen termin zur Verabschiedung bekommen......
    Dafür das sie mich nicht kennt,sie hat mich nicht einmal gesehen und wollte meinen papa auch ausreden mich kennenzulernen,verhält sie sich ganz schön mies um es freundlich auszudrücken.

    Zum Pflichtteil eines erbes:
    Ich kann nichts dazu sagen,weil ich nicht weiss ob irgendwas zu erben da ist und wenn was da wäre,würde ich es nicht haben wollen.
    Mir ging es darum meinen Vater zu beerdigen und ihm somit seine letzte Ruhe zu ermöglichen.
    Leider stehen mir die finanziellen Mittel dazu nicht zur verfügung,ansonsten wöre das alles schon lange erledigt.
    Scheinbar ist da snicht in allen Familien so üblich.
    Schade,das macht mich ziemlich traurig und auch fassungslos.

    Liebe Grüsse
    Nicci

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