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Thema: Todesfall und nun?

  1. #1
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    Standard Todesfall und nun?

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    Hallo


    vor ein paar tagen ist mein leiblicher vater verstorben.
    ich kannte ihn leider erst seit drei monaten,wusste vorher nicht wer er ist.
    nun tritt seine schwester und das amt an mich heran bezüglich der kosten für die bestattung.
    seinen unterhalt bezog er von der arge ,das geld und die konten wurden von seiner schwester verwaltet.
    was mach ich denn jetzt?
    wie muss ich vorgehene?
    muss ich als einzige leibliche tochter alles bezahlen,oder die anträge bei den ämtern auf übernahme stellen?

    ich komm mir da grad ein wenig überfordert vor.
    viele grüsse

  2. #2
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    Hallo Sunnygirl,

    mein Beileid

    Schwierige Situation. Als mein Vater vor einem Jahr verstarb, lehnte ich alles beim Nachlassgericht ab. Als einzige Tochter hätte ich nicht nur geerbt, ich hätte auch die Schulden übernehmen müssen. Ich selber hätte sogar Schulden machen müssen, um alles zu bezahlen. Nicht nur die Beerdigungskosten, auch die Wohnungsauflösung. Meine Entscheidung war nicht einfach, aber es gab keine andere Möglichkeit...

    Wie sieht es denn die Schwester von deinem Vater? Würde sie sich an den Kosten beteiligen?
    Man nennt mich auch Tante Mäusespeck

  3. #3
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    Auch von mir herzliches Beileid!

    Ich denke auch wie bluerose, man müsste es doch ablehnen können, oder? Es kann ja nicht sein, dass du dich da in Unkosten oder schlimmer richtige Schulden stürzen musst. Und ich finde es nicht herzlos, das "Erbe" abzulehnen.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  4. #4
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    Mein herzliches Beileid...

    Es schaut so aus, dass entweder Du oder die Familie Deines Vaters die Kosten übernehmen muss, wenn nicht genug Geld aus dem Vermögen Deines Vaters für die Bestattung vorhanden ist.

    http://www.ra-kotz.de/beerdigungskosten.htm

    http://vghmannheim.de/servlet/PB/men...l?ROOT=1153033

    Ich würde mir schnell rechtlichen Rat einholen und in die Konten Deines Vaters einsehen lassen, ob das genug Geld für eine Bestattung vorhanden ist.

  5. #5
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    auch von mir herzliches Beileid.

    Ich finde es etwas unverschämt von seiner Schwester, daß sie nun mit dieser Forderung an Dich herantritt.

    Als seine Schwester weiß sie
    1.) daß ihr nie (und jetzt erst 3 Monate) Kontakt hattet und
    2.) verwaltet sie doch sein Geld. Dann soll sie doch bitte die Begräbniskosten aus dem Nachlass bezahlen, so wie das rechtlich vorgesehen ist.

    Als mein Vater vor 2 Jahren starb, "lernte" ich, wie das mit dem Nachlass gehandhabt wird. Aus dem Nachlass werden zunächst die Begräbniskosten, eventuelle Notarkosten, und was sonst noch im Zusammenhang mit dem Versterben der Person steht, bezahlt und was dann noch übrig bleibt, wird vererbt.

    Also wenn Geld da ist (was ich annehme, wenn Konten da sind ) wirds sowieso aus dem Nachlass bezahlt. Und wenn Du aber weißt, daß nur Schulden da sind, dann würde ich das "Erbe" generell ablehnen.

    So oder so - Du musst auf keinen Fall für die Kosten des Begräbnisses aufkommen, auf jeden Fall nicht alleine - die Schwester wäre mit "im Boot".

    Geh zu einem Anwalt - sicher ist sicher.

    lg, pete


    edit: ich habe gerade den link von Jan gelesen und bin geschockt. Klär auf jeden Fall ab, ob Dein Vater Geld hinterlassen hat. Nicht, daß Deine "Tante" die Konten leer räumt und Dir die Kosten aufdrückt. Da musst Du dringend die Offenlegung der Vermögensverhältnisse Deines Vaters einfordern!
    Geändert von Pete67 (04.01.09 um 13:29:03 Uhr)
    lg, Pete


    Zitat Safran: Des mit dene Böbbele im Säckle isch vielleicht sowieso besser als Hölzle im Gläsle, wegge de Kätzle moin i nur.....


    Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen:
    Sämtliche von mir hier getätigten Äußerungen spiegeln meine persönliche Meinung und die von mir gemachten Erfahrungen mit dem entsprechenden Produkt wider. Ich möchte weder Firmen noch Personen angreifen oder schlecht machen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pete67 Beitrag anzeigen

    So oder so - Du musst auf keinen Fall für die Kosten des Begräbnisses aufkommen.
    Hi liebe Pete, da bin ich mir nicht so sicher.... Sollte kein Geld da sein, kann es durchaus sein, dass die Angehörigen bezahlen müssen, auch wenn sie das Erbe ablehnen. In diesem Fall würde ich mir wirklich einen Rechtsbeistand holen, bevor es eine unangenehme Überraschung gibt (siehe die von mir geposteten Links).

    LG, Jan

  7. #7
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    Hallo und herzliches Beileid,

    ich würde sofort morgen einen Anwalt aufsuchen der sich gut mit Erbrecht auskennt.
    Ich bin immer sehr vorsichtig und denke, es könnte doch sein, dass seine Schwester die letzten Jahre sich lustig am Geld des Vaters bedient hat und nun, weil er nicht mehr genug hat, an Dich herantritt.

    Ich wäre sofort beim Anwalt. Verlang Einsicht in seine Konten. Ich glaube auch wenn er Geld verschenkt hat, kann man es auf 10 Jahre zurück wiederholen, wenn es für die Beerdigung gebraucht wird.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  8. #8
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    Mein Beileid Sunnygirl.


    Pete, ich bin mir da auch nicht so sicher, ob nicht die Angehörigen ggf doch für die Kosten aufkommen müssen. Das Sozi hält sich wohl eher erstmal an die Angehörigen bevor man dort die Kosten übernimmt.
    Von daher würde ich mich erstmal morgen erkundigen.
    Was die Konteneinsicht betrifft könnte sich das ggf. auch als schwierig gestalten.
    Ich hab nach dem Tod meiner Mutter erst Einsicht in die Konten bekommen als ich mit dem Erbschein bei der Bank persönlich erschienen bin. Klar waren da Kontoauszüge vorhanden. Wenn Du allerdings diese nicht hast, wird die Bank ohne einen Nachweis (in meinem Fall war es der Erbschein) keine Auskunft geben.
    Die Frage ist dann auch, ob die Schwester Deines Vaters eine Kontovollmacht hat.

    Das weitere Problem ist, daß die Zeit drängt da in Deutschland zwischen dem Tod und der Beisetzung meines Wissens nur das Min. von 3 und das Max. von 5 Tagen liegt.
    Zumindest wurde es mir so damals in unserer Gemeinde mitgeteilt.

  9. #9
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    Das hier müsste etwas weiterhelfen.
    http://bestatterweblog.de/archives/B...echtigter/1974

  10. #10
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    Zitat Zitat von janchoyer Beitrag anzeigen
    Hi liebe Pete, da bin ich mir nicht so sicher.... Sollte kein Geld da sein, kann es durchaus sein, dass die Angehörigen bezahlen müssen, auch wenn sie das Erbe ablehnen. In diesem Fall würde ich mir wirklich einen Rechtsbeistand holen, bevor es eine unangenehme Überraschung gibt (siehe die von mir geposteten Links).

    LG, Jan
    Ja, habe Deinen link jetzt auch gelesen.

    Ich denke das A und O ist sofort zu einem Anwalt für Erbschaftsrecht zu gehen.
    lg, Pete


    Zitat Safran: Des mit dene Böbbele im Säckle isch vielleicht sowieso besser als Hölzle im Gläsle, wegge de Kätzle moin i nur.....


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