Hallo,

wenn ich eine Kündigung per Einschreiben schicke, kann ich ja hinterher nur beweisen, dass der Adressat ein Schreiben von mir erhalten hat, nicht aber, was genau drinstand. Der Adressat könnte also auch behaupten, ich habe nur ein leeres Blatt oder eine Weihnachtskarte verschickt.
Müsste ich also - um sicher zu gehen - Kündigungsschreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder liegt die Beweispflicht beim Adressat?