Die Beweispflicht liegt beim Absender. Bei Kündigungen wird Einschreiben mit Rückschein empfohlen, sodass Du als Abs. weißt, wann der Adressat die Kündigung bekommen hat, der den RS ja unterschreiben muss. Über den Inhalt hast Du damit natürlich noch keine Info, wie Du ja auch schon geschrieben hast.
Du könntest es dann vielleicht per Postzustellungsurkunde versenden. Meines Wissens wird die aber meist für Vorladungen zum Gericht oder Einberufungen genommen. Am besten, Du erkundigst Dich mal bei der Post, die müssten doch eindeutige Auskunft geben können.
Corinne