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Thema: Rechtsfrage zu Kündigung per Einschreiben

  1. #1
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    Standard Rechtsfrage zu Kündigung per Einschreiben

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    Hallo,

    wenn ich eine Kündigung per Einschreiben schicke, kann ich ja hinterher nur beweisen, dass der Adressat ein Schreiben von mir erhalten hat, nicht aber, was genau drinstand. Der Adressat könnte also auch behaupten, ich habe nur ein leeres Blatt oder eine Weihnachtskarte verschickt.
    Müsste ich also - um sicher zu gehen - Kündigungsschreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder liegt die Beweispflicht beim Adressat?

  2. #2
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    Die Beweispflicht liegt beim Absender. Bei Kündigungen wird Einschreiben mit Rückschein empfohlen, sodass Du als Abs. weißt, wann der Adressat die Kündigung bekommen hat, der den RS ja unterschreiben muss. Über den Inhalt hast Du damit natürlich noch keine Info, wie Du ja auch schon geschrieben hast.

    Du könntest es dann vielleicht per Postzustellungsurkunde versenden. Meines Wissens wird die aber meist für Vorladungen zum Gericht oder Einberufungen genommen. Am besten, Du erkundigst Dich mal bei der Post, die müssten doch eindeutige Auskunft geben können.

    Corinne
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  3. #3
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    Es kommt schon auch drauf an, was du kündigen möchtest. Bei einem Zeitschriften-Abo z.B. würde ich das jetzt mal nicht ganz so eng sehen.

  4. #4
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    Wenn du ganz sicher gehen willst, dann steckst du das Schreiben, von dem du dir eine Kopie gemacht hast, im Beisein eines Zeugen in den Umschlag, den kannst du dann später benennen, falls es zum Streit kommen soll. Aber ich denke schon, Einschreiben mit Rückschein ist ok, dann soll der Adressat erst mal vortragen, was denn in dem Brief drin war. Zeitschriftenabos kündige ich telefonisch, lediglich vodafone wollte eine schriftliche Kündigung.

  5. #5
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    Vielen Dank für eure Antworten!

    Es geht um die Kündigung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Traue dem Laden nicht mehr, da es schonmal einen Vorfall gab, bei dem ein Dokument "verschwand", deshalb bin ich da übervorsichtig.

  6. #6
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    In dem Fall ist der Weg ja wohl nicht zu weit. Du könntest das Schreiben als offenen Brief direkt vorbei bringen und dir den Erhalt quittieren lassen (EB vorbereiten und zur Unterschrift vorlegen).

  7. #7
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    maneschijn,

    google mal bitte nach der Zustellung mithilfe eines Boten und nach dem genauen Vorgehen, das sollte dir deine Befürchtungen nehmen.

    Herzliche Grüße
    mafalda
    (die das nur gerade nicht im Detail herholen kann)
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

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