Zitat von
janne.partikel
Wohnst du in D? Wenn das nämlich so ist, kann der Vermieter Nebenkosten nicht mehr geltend machen. Gemäß § 556 Abs.3 BGB ist über die Betriebskosten jährlich abzurechnen, und zwar spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes, sprich, wenn der Abrechnungszeitraum wie üblich am 31.Dezember 2007 geendet hat, hätte der Vermieter bis spätestens zum 31.Dezember 2008 abrechnen müssen, nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen.