Warum wird das denn gemacht, wenn eh keiner von was erfährt? Bekommt man dann einen Zettel wo draufsteht: Untersuchung erledigt?
Und wofür ist das dann gut? *Bahnhof* *sorry*
habs gerafft:
ah ach so, wenn der AN etwas vorher hatte, kann der AG nicht belangt werden. Bzw der AN kann sagen: Das habe ich durch die Arbeit bekommen. Womit er sowieso nicht durchkommt. nun ja.
Geändert von hibernating (05.02.09 um 22:47:56 Uhr)
“These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
— Mace, Strange Days
rosa-hellblau-falle.de
ok, danke,Svea
“These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
— Mace, Strange Days
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Ich muß mindestens einmal im Jahr zur Betriebsärztin bei uns geht es in erster Linie darum ob unsere Impfungen noch okay sind, es wird also Blut abgenommen und RR/P gemessen und ein Urintest gemacht.
Und ich bekomme dann so einen Schrieb mit meinen Blutwerten und dann die Empfehlung Impfungen durchführen zu lassen oder nicht.
Wir müssen übrigens nicht mehr zum Gesundheitsamt und dieser Gesundheitspass wurde auch abgeschafft.
Hallo,
anscheinend ist der Besuch beim Betriebsarzt wirklich schon eine Selbstverständlichkeit.
Danke für eure Antworten.
Gruß,
Tani
Hallo Tani,
ich arbeite bei einem Betriebsarzt und alles was dort besprochen und an Befunden aufgenommen wird, bleibt beim Betriebsarzt und bekommt NICHT der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bekommt nur eine Bescheinigung mit den Grundsätzen (z. B. G 37.1 - Bildschirmarbeitsplatz), nach denen Du untersucht wurdest - kommt immer auf die Tätigkit an - und dann steht nur noch das Nachuntersuchungsdatum drauf. Wenn was festgestellt wird: z. B. Blutdruck zu hoch oder der Sehtest ist doch nicht so gut ausgefallen, dann wird nur Dir eine Empfehlung gegeben.
Wenn Du noch Fragen hast, einfach PN an mich.
Auf dem Zettel steht dann in etwa für den anvisierten Job geeignet usw.