weil die Krankenkasse Deinem Arbeitgeber Geld erstattet.
Der stellt einen Antrag auf: Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit - U1
Liebe Grüße
Binie
Hallo
ich war vorletzte Woche 2 Tage lang krankgeschrieben und habe die Krankmeldung natürlich gleich an meinen AG geschickt.
Jetzt dümpelt hier aber immer noch der Abschnitt für die Krankenkasse rum und ich frage mich warum man den denn immer an die Krankenkasse schicken muß? Und ob es "schlimm" ist, wenn man es vergisst?
Viele Grüße
allure
weil die Krankenkasse Deinem Arbeitgeber Geld erstattet.
Der stellt einen Antrag auf: Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit - U1
Liebe Grüße
Binie
Es ist leicht, das Leben schwerzunehmen, und es ist schwer, das Leben leichtzunehmen
Erich Kästner
Schick es auf jeden Fall der Krankenkasse.
Krankengeld, das eben von der Kasse bezahlt wird, bekommst Du erst wenn Du 6 Wochen ununterbrochen mit der gleichen Krankheit AU bist.
Die von Binie gepostete Sache mit der Erstattung ist mir nicht bekannt.
Bei uns zahlt der AG das Gehalt im Krankheitsfall 6 Wochen lang, danach halt kommt das sog. Krankengeld
VG
Sun
EIn KK-Mitarbeiter hat mir mal gesagt dass bei kurzen Krankheiten der KK der Zettel egal ist. Aber bei längeren Geschichten muss die AU unbedingt an die KK geschickt werden, wie schon geschrieben wegen Krankengeld
Ich will Sommer!
Ich dachte immer, die Krankschreibung ist ja sicher auch eine Leistung/Ziffer, die der Arzt mit der KK abrechnet und die AU ist dann praktisch zum Abgleichen....ja, so habe ich mir das gedacht
Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte
Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!
Ich kenne es auch so, dass das nur Bedeutung fürs Krankengeld hat, nicht für die Entgeltfortzahlung? Bei kurzen Sachen habe ich den Zettel jedenfalls nicht weggeschickt, Geld stimmte trotzdem
if you're going to San Francisco be sure to wear some flowers in your hair
Also es kommt auf die Größe des Betriebes an sobald das Unternehmen U2 ist zahlt das das Unternehmen nicht mehr das Gehalt, sondern die KK wenn:
- länger krank ist als 6 Wochen, danach zahlt die KK
- man innerhalb der ersten 4 WOchen nach Arbeitsbeginn krank wird
- oder aber das Kind krank ist und man die 10 freien Tage noch nicht verbraucht hat
Bei U1 sind die Regen da etwas anders was die 6 Wochen angeht. Zu erwähnen ist aber auch noch das bei einer Folgeerkranken es auch sein kann, dass ab dem ersten Tag die KK übernimmt... je nach U1 oder U2 und den vorherigen Krankentagen
Das Problem wäre auch, wenn Du jetzt 1-2 Tage krank bist und dann wieder arbeitsfähig. Dann bist Du vielleicht wieder mal 1-2 Tage krank und wieder arbeitsfähig. Dann plötzlich haut es Dich richtig aus den Latschen (das wünsche ich Dir nicht, es ist rein hypothetisch gemeint) und Du bist mehrere Wochen krank mit der gleichen Erkrankung wie vorher. Dann rechnen die jeweiligen 1-2 Tage von den Wochen vorher als sogenannte Vorerkrankungszeiten in die Entgeltfortzahlung mit rein. Dein Arbeitgeber würde also nicht für 42 Tage Entgelt fortzahlen, sondern nur für 38 oder 40 (je nachdem). Die Krankenkasse hätte aber die Bescheinigungen nicht rechtzeitig vorliegen gehabt und wäre daher nicht verpflichtet für die Tage dann auch Krankengeld zu zahlen.
Alles andere was hier schon genannt wurde stimmt auch, aber o.g. ist so ein Punkt wo ganz viele denken "Ach, wurscht, war ja nur ein kurzer Zeitraum" und dann nachher ziemlich erstaunt aus der Wäsche schauen