die bürokraft hat damit auch nichts zu tun.
dieses schreiben ging vom heimleiter aus.
die bürokraft hat damit auch nichts zu tun.
dieses schreiben ging vom heimleiter aus.
"nur wer das chaos in sich trägt, kann einen tanzenden stern gebären"
Ich glaube, der Arbeitgeber ist hier im Recht.
Fristgerecht bedeutet nicht wie landläufig verstanden wird "rechtzeitig", sondern mit Abgabe der Kündigung läuft die Frist.
Jedenfalls war das die Aussage unseres Betriebsrates und unseres Arbeitgebers, als es bei uns im Rahmen eines Umzugs des Betriebes um Änderungskündigungen und dergleichen ging. Diese Änderungskündigungen konnten nicht schon früher zugestellt werden (um den Arbeitnehmern Behördengänge und ähnliches zu erleichtern), sondern konnten tatsächlich erst pünktlich zum Beginn der individiduellen Kündigungsfrist ausgesprochen werden.
hallo mäusken, weisst du ob das auch der fall ist wenn ich extra ein datum in der kündigung angebe?( in meinem fall war der 28.2 meinerseits angegeben)
bin da überfragt.
meine, zum 14.2 wollte ich ja garnicht kündigen.dieses datum ist von mir ja garnicht abgesegnet.quasi stzen sie mir mein künidigungsdatum ja vor..??
"nur wer das chaos in sich trägt, kann einen tanzenden stern gebären"
ok, dann war das mit entgegenkommen ja mal garnichts
könnte ich über ein solches verhalten ko... grr..
da ist man fair und sagt frühzeitig bescheid und dann so ne arroganz.
die spekulieren wahrscheinlich mit dem unwissen ihrer angestellten.
nun ja, so hab ich wenigstens noch einige freie tage bis ich meinen neuen job antrete.
achso mäusken, noch ne frage: die kündigug ging ja dann klar von mir aus(auch wenn zu anderem datum gewünscht)
wie sieht es denn jetzt mit arbeitsamt aus? suchend oder arbeitslos muss ich mich doch nicht melden da ich ja zum 1.3 nen neuen job anfange oder?
"nur wer das chaos in sich trägt, kann einen tanzenden stern gebären"
Ich würde noch einmal mit der Personalabteilung reden. Stell Dich dumm, und sag, dass Du erst zum Monatsende gehen wolltest und nur aus Fairness Dich eher gemeldet hast. Vielleicht lässt man sich darauf ein, oder macht einen Aufhebungsvertrag mit Dir (der ist nämlich nicht an Fristen gebunden - nur grundsätzlich aufpassen, wenn Leistungen vom Arbeitsamt bezogen werden sollen, das kann zu Sperrfristen führen).
Ja, aber Du willst doch sicherlich diesen halben Monat nicht bei der Rentenversicherung verschenken? Und auch nicht die Krankenversicherung verlieren? Ich kenne die Rechtslage hier nicht, aber Du solltest Dich hier bei kompetenter Stelle beraten lassen.
[QUOTE=Mäusken;1977716]Ich würde noch einmal mit der Personalabteilung reden. Stell Dich dumm, und sag, dass Du erst zum Monatsende gehen wolltest und nur aus Fairness Dich eher gemeldet hast.
da muss ich mich nicht dumm stellen, das bin ich in der hinsicht wirklich
klar, wegen der renten und kv-geschichte habe ich keine lust auf ausfälle,kenne da aber auch die rechtslage nicht.
ich merke schon das morgen einige telefonate auf mich zu kommen...*zungensalat*
"nur wer das chaos in sich trägt, kann einen tanzenden stern gebären"
Ja aber die 14 Tage sind doch nur die Mindestkündigungsfrist, die einzuhalten ist , ihr wurde ja nicht gekündigt, sondern sie hat gekündigt zu einer bestimmten Frist
Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte
Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!
Meiner Meinung nach kann die Kündigung von Clöd nur so angenommen werden, wie sie sie erklärt hat, und zwar zum 28.Februar, es sei denn, dass der Arbeitgeber seinerseits eine Kündigung erklärt. Das ist aber ganz klar hier nicht der Fall.
Stellt euch doch mal vor, ihr kündigt eure Wohnung zum 31.Dezember und weil ihr nett seid, erklärt ihr das schon ein halbes Jahr vorher. Das kann ja wohl nicht im Ergebnis bedeuten, dass ihr schon zum 30.September die Wohnung räumen müsst, nur weil die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Und das ist hier genauso. Clöd hat gesagt, sie geht zum Ende Februar, also kann der Arbeitgeber das auch frühestens zu diesem Zeitpunkt bestätigen.
Erklär denen das so wie mit der Wohnung oben, das versteht jeder. Und sonst lässt du dich anwaltlich beraten, ich würde nicht auf ein halbes Gehalt verzichten, denk doch an die netten Sachen, die du dafür kaufen kannst!