Ich habe heute einen Arbeitsrechtler gefragt und der sieht das genauso wie ich: Der Arbeitgeber müsste seinerseits kündigen, denn die Kündigung von Clöd gilt erst zum 28.Februar. Also, ich würde arbeitsrechtlich in der Bestätigung einer Kündigung keine eigene Kündigung des Arbeitgebers sehen. Aber jedenfalls hast du Arbeit bis zum Schreiben des Arbeitgebers zuzüglich 14 Tage.