Ja, das ist etwas anderes.
Gewährleistung ergibt sich aus dem Gesetz. Hier geht es nur um den Zustand im Moment des Kaufs, d.h. um Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits bestandeen (dein ipod war schon immer kaputt).
Garantie: nicht gesetzlich geregelt, sondern ein Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer/Hersteller. In deinem Kaufvertrag 12 Monate
Also ist alles richtig, wie sie es dir gesagt hat.
"Nicht die Schönheit entscheidet, wen wir lieben, die Liebe entscheidet, wen wir schön finden."
Sophia Loren
Ay ay ay ay, canta y no llores.
„El respeto al derecho ajeno es la paz“
Benito Juárez