Nein, ich meinte schon Vorsorgevollmacht. In der beschreibt man, WER medizinische Entscheidungen treffen kann. In der Patientenverfügung beschreibt man, WAS getan werden sollte. Die Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht.

Und ich rate dringend davon ab, ohne eine persönliche Beratung z.B. beim Art irgendwelche Standardformulare durch ankreuzen abzuarbeiten. Das mag zwar besser sein als gar nichts, es könnten aber trotzdem hinterher Fragen offen bleiben.