Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Generalvollmacht

  1. #1
    Registriert seit
    07.05.00
    Ort
    Exilberlinerin
    Beiträge
    5,983

    Standard Generalvollmacht

    Anzeige
    Hallo liebe auch nicht Verheirateten, die in wilder Ehe leben:

    Hat jemand schonmal eine Generalvollmacht erteilt / bekommen / vereinbart?
    Es geht darum, dass man auch als nicht verheiratetes Paar Rechte für den anderen wahrnehmen kann, also einerseits für den Fall, dass der andere im Krankenhaus liegt und man gerne etwas über seinen Gesundheitszustand erfahren würde, andererseits aber auch ganz klar darum, dass man im Falle des Falles (Tod) die Möglichkeit hat, an Konten etc. desjenigen heranzukommen, ohne sich monatelang durch die Juristerei zu schlagen.

    Es gibt ja einiges an Vordrucken im www, nun höre ich aber von manchen, dass die so etwas beim Notar haben machen lassen.
    Reicht ein (etwas ausführlicherer) Vordruck denn nicht auch aus? Wozu braucht man den Notar?

    Danke schonmal!
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  2. #2
    Registriert seit
    05.03.05
    Beiträge
    6,408
    Hm, genau das war einer der Gründe (nein, nicht der einzige ), warum ich geheiratet habe. Es war zu diesem Thema keine wirklich klare und eindeutige Aussage zu bekommen. Es hieß teilweise, dass trotz notarieller Beglaubigung im Ernstfall der Partner dennoch abgewiesen wurde (Krankenhaus etc). Im Falle des Zugriffs auf das Konto deines Lebensgefährten wird auch ganz sicher kein simpler Vordruck aus dem www reichen, hier wird wohl eher ein gemeinsam geführtes Konto mehr Sinn machen.....

    Lieber Gruß
    Droso

  3. #3
    Registriert seit
    24.09.07
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    18,207
    Ich habe noch nie gehört, dass man so etwas mit einer Generalvollmacht lösen könnte. So etwas kenne ich nur aus dem geschäftlichen Bereich.

    Für Arzt und Krankenhaus brauchst mit Sicherheit eine Vorsorgevollmacht, aber die gilt nur, wenn der Patient selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Damit ist aber nicht generell eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht gemeint.

    Und eine Vorsorgevollmacht gilt dann auch im Falle weiterer Verfügungen, z.B. für Bank, Verkehr mit den Behörden etc. Es kommt darauf an, wie sie formuliert worden ist, welcher Umfang geregelt wurde.

    Deshalb wird ein Standardvordruck nie den individuellen Gegebenheiten gerecht werden. Man sollte sich von verschiedenen Seiten individuell beraten lassen und erst dann eine Vollmacht abschließen.

    Die Crux ist, man muss geschäftsfähig sein, um eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Das bekundigt der Notar. Trotzdem ist so etwas immer anfechtbar, wenn der Verdacht besteht, dass der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers entscheiden könnte. Und dann kloppt man sich halt vor Gericht um.

  4. #4
    Registriert seit
    24.09.07
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    18,207
    Nein, ich meinte schon Vorsorgevollmacht. In der beschreibt man, WER medizinische Entscheidungen treffen kann. In der Patientenverfügung beschreibt man, WAS getan werden sollte. Die Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht.

    Und ich rate dringend davon ab, ohne eine persönliche Beratung z.B. beim Art irgendwelche Standardformulare durch ankreuzen abzuarbeiten. Das mag zwar besser sein als gar nichts, es könnten aber trotzdem hinterher Fragen offen bleiben.

  5. #5
    Registriert seit
    07.05.00
    Ort
    Exilberlinerin
    Beiträge
    5,983
    Uff!
    Danke euch für die ausführlichen Antworten!
    Ich druck sie mal aus und nehm sie als Argumentationshilfe zum Heiraten...
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  6. #6
    Registriert seit
    14.02.09
    Beiträge
    5,562
    Viel Glück beim Argumentieren, denn verheiratet sind diese Formulare genauso nötig, wenn man das alles geregelt haben möchte... andererseits musst Du ihm das ja nicht erzählen

  7. #7
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Anzeige
    http://www.vorsorgeregister.de/home.html

    Ist vielleicht zu wenig nur den Link zu posten.

    Wenn man sich so ein Standardteil ausdruckt und z.B. lediglich einträgt, dass man im Notfall lebenserhaltenden Maßnahmen nicht zustimmt, dann braucht man auch gar nichts einzutragen, denn das wird nicht anerkannt. Denn keiner würde z.B. eine Wiederbelebung durch den Notarzt per se ablehnen.
    Man muss darin sehr genau beschreiben welche Maßnahmen man wann ablehnt.
    Geändert von Nicht_der_Papa (04.03.09 um 22:34:54 Uhr)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •