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Thema: @ die Juristinnen an Board - ich bräuchte Eure Hilfe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mein Mietverhältnis gilt ab März, die Vormieterin wollte die Wohnung schon Anfang Februar räumen, hat aber bis Ende Februar vertraglich gemietet. Die Vermieterin hat mir nachdem die Vormieterin die Wohnung geräumt hatte (wozu ich sie übrigens nicht genötigt habe, sie hätte auch gerne bis Ende Februar dort wohnen bleiben können..) die Schlüssel schon übergeben. Keine Ahnung, was daran witzig ist?! Mit vorzeitiger Vermietung hat das doch nichts zu tun, die vermieterin hat ja nicht 2 mieten kassiert. Sie hat die Schlüssel anfang Februar freiwillig aus der Hand gegeben...
    Neben dem ganzen anderen Ärger: Wer wann den Schlüssel abgibt ist unerheblich, die Vormieterin ist bis zum letzten Tag für den sie Miete bezahlt hat, Mieterin. Da hat ohne definierte Absprache mit ihr niemand die Wohnung zu betreten oder zu beziehen. Die Vermieterin hat nicht das Recht dir die Wohnung schon vorher zu überlassen, wenn die Vormieterin dir das nicht ausdrücklich zugesteht.

    Und wegen des zu viel überwiesenen Geldes: Vertragspartnerin ist für dich der Vermieter, nicht der Vormieter. Die Vormieterin muss dir also den vollen Betrag zurückzahlen, Mietforderungen an Dich hat sie nicht.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mein Mietverhältnis gilt ab März, die Vormieterin wollte die Wohnung schon Anfang Februar räumen, hat aber bis Ende Februar vertraglich gemietet.
    Gemäß ihrem Vertrag hat die Vormieterin vorsorglich den vollen Februar bis zu ihrem vertraglichen Mietende gezahlt, da sie möglicherweise noch nicht genau wusste, wann sie umziehen kann.
    Dadurch, dass Du eher in die Wohnung eingezogen bist, hast Du ihren Mietvertrag vorzeitig beendet. Genau genommen am Tag deines Einzugs. Siehe auch die geposteten Urteile.

    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mit vorzeitiger Vermietung hat das doch nichts zu tun, die vermieterin hat ja nicht 2 mieten kassiert.
    Denkst Du.
    Nur, das spielt dabei gar keine Rolle. Entscheidend ist viel mehr, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dich statt fand.
    Denn die Mietzahlungspflicht des Vormieters entfällt dann, wenn eine Gebrauchsüberlassung an einen Nachmieter erfolgt ist oder von diesem Mietzahlungen geleistet wurden.

    Wie oben schon geschrieben, ist die Mietrückerstattung an die, sowie die noch ausstehende Abrechnung der Umlagen mit der Vormieterin und eine mögliche Nachforderung an Dich ausschliesslich Sache deiner Vermieterin, denn Du hast keinen Vertrag mit der Vormieterin.

    Du kannst jetzt natürlich gegen die Vormieterin auf Herausgabe der zu Unrecht einbehaltenen Summe klagen. Und die muss zusehen wie sie sich die Summe von deiner Vermieterin holt. Das wäre der korrekte Weg.
    Darauf hin könnte deine Vermieterin diese Summe bei Dir einfordern, da es kaum eine schriftliche Vereinbarung geben dürfte, die dich von der Mietzahlung für diese Zeit entbindet.

    Auch wenn nicht Du, sondern deine Vermieterin Schuldner der Vormieterin ist, so amüsiert mich doch dein Rechtsverständnis.

    Aber irgendwie finde ich es sowieso komisch. Kann ja kaum sein, dass eine Vermieterin nichts über die rechtliche Situation weiß und darüber dass sie selbst der Vormieterin die zuviel bezahlte Miete zurück zahlen muss. Da stellt sich wohl eine dumm.
    Ich meine, wenn die so gut befreundet sind, dann könnte es ja sein, dass die Vormieterin ihren Anspruch bereits angemeldet hat und deine Vermieterin ihr ob der günstigen Situation des zuviel überwiesenen Geldes empfohlen hat, der Einfachheit halber so zu verfahren, weil sie sonst selbst die halbe Miete bei dir noch nachfordern müsste.

    Obwohl es kaum eine schriftliche Vereinbarung darüber geben dürfte, dass Du eine Zusage auf fast einen Monat mietzinsfreies wohnen hattest, merkt hier doch jede das Du absolut davon überzeugt bist es wäre rechtens, wenn der Vormieter für diesen Zeitraum noch Miete zahlt.
    Könnte deiner Vermieterin ja auch unangenehm sein.
    Eine Wohnung vorzeitig zu überlassen heißt jedenfalls noch nicht dort kostenfrei wohnen zu dürfen.
    Aber das ist nur Spekulatius.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Nicht_der_Papa Beitrag anzeigen
    Gemäß ihrem Vertrag hat die Vormieterin vorsorglich den vollen Februar bis zu ihrem vertraglichen Mietende gezahlt, da sie möglicherweise noch nicht genau wusste, wann sie umziehen kann.
    Dadurch, dass Du eher in die Wohnung eingezogen bist, hast Du ihren Mietvertrag vorzeitig beendet. Genau genommen am Tag deines Einzugs. Siehe auch die geposteten Urteile.

    Denkst Du.
    Nur, das spielt dabei gar keine Rolle. Entscheidend ist viel mehr, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dich statt fand.
    Denn die Mietzahlungspflicht des Vormieters entfällt dann, wenn eine Gebrauchsüberlassung an einen Nachmieter erfolgt ist oder von diesem Mietzahlungen geleistet wurden.

    Wie oben schon geschrieben, ist die Mietrückerstattung an die, sowie die noch ausstehende Abrechnung der Umlagen mit der Vormieterin und eine mögliche Nachforderung an Dich ausschliesslich Sache deiner Vermieterin, denn Du hast keinen Vertrag mit der Vormieterin.

    Du kannst jetzt natürlich gegen die Vormieterin auf Herausgabe der zu Unrecht einbehaltenen Summe klagen. Und die muss zusehen wie sie sich die Summe von deiner Vermieterin holt. Das wäre der korrekte Weg.
    Darauf hin könnte deine Vermieterin diese Summe bei Dir einfordern, da es kaum eine schriftliche Vereinbarung geben dürfte, die dich von der Mietzahlung für diese Zeit entbindet.

    Auch wenn nicht Du, sondern deine Vermieterin Schuldner der Vormieterin ist, so amüsiert mich doch dein Rechtsverständnis.

    Aber irgendwie finde ich es sowieso komisch. Kann ja kaum sein, dass eine Vermieterin nichts über die rechtliche Situation weiß und darüber dass sie selbst der Vormieterin die zuviel bezahlte Miete zurück zahlen muss. Da stellt sich wohl eine dumm.
    Ich meine, wenn die so gut befreundet sind, dann könnte es ja sein, dass die Vormieterin ihren Anspruch bereits angemeldet hat und deine Vermieterin ihr ob der günstigen Situation des zuviel überwiesenen Geldes empfohlen hat, der Einfachheit halber so zu verfahren, weil sie sonst selbst die halbe Miete bei dir noch nachfordern müsste.

    Obwohl es kaum eine schriftliche Vereinbarung darüber geben dürfte, dass Du eine Zusage auf fast einen Monat mietzinsfreies wohnen hattest, merkt hier doch jede das Du absolut davon überzeugt bist es wäre rechtens, wenn der Vormieter für diesen Zeitraum noch Miete zahlt.
    Könnte deiner Vermieterin ja auch unangenehm sein.
    Eine Wohnung vorzeitig zu überlassen heißt jedenfalls noch nicht dort kostenfrei wohnen zu dürfen.
    Aber das ist nur Spekulatius.

    Der letzte Satz passt. Wenn die Vermieterin mir vor Zeugen (unter anderem der vormieterin) den schlüssel gibt und sagt, ich darf die Wohnung gerne schon nutzen, sie vertraut mir und schließlich zahle ich den monat ja auch noch voll für meine alte Wohnung, was ist dann daran unrechtens?! Übrigens, wenn die vormieterin denkt, sie hätte noch einen Anspruch wegen dieser Zeit an mich, ist es nicht der normale Weg, mich zu kontaktieren und das mit mir zu besprechen, anstatt einfach Geld einzubehalten? Den Grund, warum sie auf den 400 Euro sitzen geblieben ist, hat sie mir auch erst nach penetrantem nachhaken verraten. Da hat sie sich meiner Meinung nach schon mal selbst ins Unrecht gesetzt. Warum geht sie nicht, wenn sie feststellt, dass sie ein Problem damit hat, dass ich vorzeitig in die Wohnung eingezogen bin zur Vermieterin und fragt sie, warum sie mir schon Zugang zur Wohnung gewährt?

    bin schon total gespannt auf Deine fachkundige Antwort, die ich übrigens sehr schätze, denn Du hast ja das Google-Diplom und daher den vollen Durchblick.

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