Es liegt aber auch kein mündlicher Vertrag vor, in dem eine Mietsumme für den Februar vereinbart wurde. Nur weil sie ab März 400 Euro zahlt, kann man das nicht auf den Februar übertragen.
Es liegt aber auch kein mündlicher Vertrag vor, in dem eine Mietsumme für den Februar vereinbart wurde. Nur weil sie ab März 400 Euro zahlt, kann man das nicht auf den Februar übertragen.
Der Wortlaut war: Sobald die Mietkaution vorliegt, können Sie gerne schon vorab in die Wohnung. Miete für den Februar müssen Sie in ihrer alten Wohnung ja sowieso noch zahlen, da ist es unerheblich in welcher Wohnung Sie sich die letzten Wochen aufhalten.
Daneben stand die Vormieterin, die das ganze unkommentiert gelassen hat und ein Freund von mir, der dies betätigen kann. Die Küche im Wert von 4.500 Euro war zu diesem Zeitpunkt auch schon mein Eigentum.
Jaha, das wissen wir doch alle. Nur sie behält mein Geld ja eben in dem Glauben, dass sie das dürfte und somit ihren Anspruch gegen die Vermieterin auf mich übertragen will. Ich will ihr ja nur begreiflich machen, dass das nicht geht.
Und es ist zwar auch wieder nur ein Nebenschauplatz, aber ihre vorgehensweise ist doch auch sehr fraglich: Sie behält das Geld einfach ein, ohne mich vorab darüber zu informieren. (Unabhängig davon, ob sie nun damit durchkommen würde oder nicht und sagt mir dann noch, ihr Lebensgefährte sei Jurist und das ist schon OK so...)
Mach'ne Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl.
Ihr habt (ich denke mal schriftlich) 4500 Euro ausgemacht. Da du 5500 überwiesen hast, ist das ein offensichtlicher Irrtum (da gibt es was im BGB), wenn sie also das Geld behält, ist das Diebstahl.
Sie hat absolut keinen Anrecht auf die Februar-Miete von dir, da sie unabhängig und ohne was mit Dir zu vereinbaren vorher ausgezogen ist. Dass Du reinkonntest, hast du allein der Kulanz der Vermieterin zu verdanken. Der Vormieterin schuldest Du garnichts!
Ich würde schön alle Kontoauszüge und Vereinbarungen ausdrucken und zur Polizei marschieren. Vielleicht wirkt es ja Wunder, wenn der Brief vom Staatsanwalt kommt, in manchen Unternehmen muss man den Arbeitgeber von einem Ermittlungsverfahren in Kenntnis setzen. Und auch sonst wirkt ein kurzer Anruf beim Arbeitgeber auch.
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Der letzte Satz ist rechtlich äusserst bedenklich, im BGB gibt es auch den § üble Nachrede oder Verleumdung.
Bei einem Anruf beim Arbeitgeber würde der greifen.
und Diebstahl? never, evtl. Unterschlagung, aber das müsste ein Anwalt klären und vorher sollte man sich mit Anschuldigungen beim Arbeitgeber tunlichst zurückhalten, es könnte ein übles Echo zurückkommen
Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein
Lass dich anwaltlich beraten. Wer kein Anwalt ist darf keine Rechtsberatung durchführen und das is auch gut so.
Was hier manche schreiben ist bestenfalls gegoogelt und schlechtestenfalls Stammtischjura - das hat mit Jura nichts zu tun.
Manche Antworten stimmen zwar sogar teilweise, aber Rspr. ist immer Einzelfallentscheidung, deshalb helfen einem Laien irgendwelche Urteile nur wenig, denn es ist für Nichtjuristen sehr schwer zu erkennen ob ein Fall einem anderen rechtlich gleicht.
Juristen können mit Urteilen arbeiten, weil sie wissen, dass sich auf den ersten Blick gleiche Sachverhalte oft nur in einer Nuance unterscheiden, und deshalb rechtlich völlig versch. zu würdigen sind.
Geändert von Karfunkel (09.03.09 um 17:35:23 Uhr)
Ausserdem geht so vieles ganz anders aus, wenn es erst mal wirklich vor Gericht ist, dass man nur sagen kann -Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Besonders geschockt war ich seinerzeit, dass ich finanziell für Mängel belangt werden konnte, die durch vom Vormieter nicht sachgerecht eingebaute Gegenstände entstanden, die ich übernommen/teuer bezahlt hatte.
Geändert von Nicht_der_Papa (08.03.09 um 16:31:07 Uhr)
Hallo,
lass dich nicht verrückt machen!
Bleib ruhig!
Geh morgen zum Anwalt, lass ihn die Sache regeln. Anders kommst Du der Dame nicht bei. Wer so dreist ist, lässt sich doch nicht am Telefon belehren.
Und da deine Vermieterin sich ja raushalten will, umso besser, dann ist Euer Verhältnis ja auch nicht getrübt.
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
Huhu,
um das Thema kurz abzuschließen und vielleicht auch als kleine Hilfe für Leute denen mal was ähnlich blödes passiert: Ich habe gewonnen!!!
Das Gerichtsverfahren hat sich über das ganze letzte Jahr hingezogen, die Dame hat sich nicht einmal blicken lassen, sondern nur Ihren Anwalts-Lebensgefährten vorgeschickt. Sie wurde verurteilt mir den ganzen Betrag plus Zinssatz von 5% zurückzuzahlen und muss die vollen Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Die Geschichte wird 2010 zar noch weitergehen, da sie nun behauptet, sie sei insolvent Es bleibt also höchst amüsant... Zumindest besteht mein Anspruch für die nächsten 30 Jahre und ich bin froh, dass ich recht behalten habe
Nochmal vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe und Meinungen!