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Thema: @ die Juristinnen an Board - ich bräuchte Eure Hilfe

  1. #1
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    Standard @ die Juristinnen an Board - ich bräuchte Eure Hilfe

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    Hallo zusammen,


    hatte eigentlich gehofft, dass mein nächster thread nach langer Zeit eher im Bereich "suche neue mascara" etc angesiedelt ist, bin aber gerade so fassungslos, dass ich nicht anders kann, als die juristisch fachkundigen um Rat zu bitten.

    Hier kommt der Sachverhalt, bitte entschuldigt, wenn es etwas lang ist:

    Habe Anfang des Jahres beschlossen umzuziehen, nachdem ich nach langem Suchen endlich meine Traumwohnung gefunden habe. Die wohnung hat eine tolle Küche und ein paar andere Einbauten (wie den Einbauschrank im Schlafzimmer), die ich von der Vormieterin ablösen wollte. Die vereinbarte Ablösesumme war 4.500 Euro. Der Mietvertrag läuft ab März, meine vermieterin sagte mir jedoch, dass ich gerne schon früher in die Wohnung kann, wenn die Mietkaution vorliegt. Da die Vormieterin recht eilig Anfang Februar ausgezogen ist, nahm ich mir Anfang Februar Urlaub, um den Umzug durchzuziehen. für meine alte Wohnung habe ich natürlich den Februar noch ganz normal Miete gezahlt.
    dummerweise ist mir bei der Überweisung der Ablösesumme von 4.500 euro ein dummer Fehler unterlaufen, sodass ich 5.500 Euro überwiesen habe, also 1000 euro zu viel... (ja, ich weiß, saudoof) habe daraufhin die vormieterin kontaktiert und sie gebeten, mir die überschüssigen 1000 euro auf mein Konto zurückzuüberweisen. Sie willigte ein, es passierte aber nichts. Musste sie fast einen Monat lang täglich anrufen und sie bitten, mir das Geld zu überweisen. Gestern bekam ich eine Überweisung von ihrem Lebensgefährten, der Betrag: 600 euro, also 400 euro zu wenig. Habe sie daraufhin kontaktiert und sie kam mit folgender fadenscheinigen Begründung für die fehlenden 400 Euro:

    - sie hat über meine vermieterin erfahren, dass ich schon anfang Februar in die Wohnung eingezogen sei, obwohl ich erst ab März Miete zahle ( zur Erklärungen die Vormieterin und meine jetzige Vermieterin sind dicke Freundinnen, daher in regem Kontakt)
    Da sie noch den vollen Februar miete zahlen musste, ich aber die Wohnung schon bezogen habe, hat sie mir einfach die 400 Euro Miete (Hälfte der miete) von der Rücküberweisung abgezogen.

    Mal abgesehen davon, dass es sie nichts angeht, wann ich nach ihrem Auszug die Wohnung beziehe (die Vermieterin hat mir den Schlüssel Anfang Februar ausgehändigt) kann sie mir doch nicht einfach die Hälfte der Miete einziehen... Ich könnte mehrfach mit dem kopf gegen die Wand schlagen, dass ich so dumm war und ihr 1000 euro zuviel Ablöse überwiesen habe. trotzdem sind dies doch zwei ganz verschiedene Sachverhalte und sie kann nicht einfach ohne jegliche Vorankündigung so ein Ding drehen, oder? hatte leider noch keine Gelegenheit mit meiner Vermieterin dazu zu sprechen, weiß also noch nicht inwieweit sie da mit drinhängt.
    Die Vormieterin hat mir gesagt, ihr Lebensgefährte sei Jurist und das sei demnach alles rechtens...

    Könnt ihr mir vielleicht einen Tipp geben, wie ich mich nun verhalten bzw. weiter vorgehen soll. Ich bin echt baff, dass es solche Menschen gibt. es geht mir nicht allein nur um die 400 euro, sondern auch um das Prinzip, dass sowas einfach eine miese tour ist und ich möchte nicht, dass sie damit durchkommt...

    Bin für jede hilfe dankbar! :-)

  2. #2
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    .
    Geändert von Exuser 23 (23.08.10 um 15:24:01 Uhr)

  3. #3
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    Bin kein Experte, aber:

    Natürlich sind das zwei verschiedene Sachverhalte, aber wenn du nichtmal schriftlich einen Vertrag über die Ablösesumme angefertigt hast, steht doch Aussage gegen Aussage, d.h. sie kann notfalls einfach behaupten, es seien 5500 EUR vereinbart gewesen, solltest du ihr mit rechtlichen Konsequenzen drohen. Selbst wenn es einen Vertrag gibt, bin ich nicht sicher, ob du Anspruch auf die Differenz hast, weil du eben selbst 5500 EUR überwiesen hast (die überschüssigen 1000 Euro können ja theoretisch für sonstwas sein).


    Ich würde es über deine Vermieterin probieren und an ihre Fairness bzw. die deiner Vormieterin appellieren, da sehe ich noch die größte Chance. Ich füchte aber, wenn sie nicht zahlen will, wirst du die 400 Euro als Lehrgeld verbuchen müssen.

  4. #4
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    Hallo politley,

    danke für deinen rat! :-) Ich werde auch dran bleiben. Habe gerade nochmal mit meiner Vermieterin gesprochen und so weiß ich zumindest, dass die idee, einfach mal Geld von mir einzubehalten nicht auf ihrem Mist gewachsen ist, sie will sich auch da raushalten.

    Zur Not hüpf ich der "Dame" im rosa Hasenkostüm hinterher... ;-)

  5. #5
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    Die Summe 4.500 euro ist zum Glück schriftlich fixiert, ich kann also nachweisen, dass dieser betrag vereinbart war. sie hat sich eben schlauerweise meinen dummen Fehler zu nutze gemacht und versucht noch eine halbe monatsmiete für sich rauszuschlagen. Ich werde ihr zur Überweisung des noch fehlenden betrags noch eine frist setzen und ansonsten als nächsten Schritt einen Anwalt einschalten.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Die Summe 4.500 euro ist zum Glück schriftlich fixiert, ich kann also nachweisen, dass dieser betrag vereinbart war. sie hat sich eben schlauerweise meinen dummen Fehler zu nutze gemacht und versucht noch eine halbe monatsmiete für sich rauszuschlagen. Ich werde ihr zur Überweisung des noch fehlenden betrags noch eine frist setzen und ansonsten als nächsten Schritt einen Anwalt einschalten.
    Also aus dem Bauch heraus sage ich mal, dass Du gute Chancen hast. Ich würde es noch einmal im guten probieren und Ihr dann über meinen Anwalt einen netten Brief zukommen lassen. Ist schon interessant wer plötzlich alles mit einem Juristen befreudet der verheiratet ist... ich würde wetten der Freund hat keine Ahnung von Jura.

    Ich drück Dir die Daumen. Ansonsten glaube ich Du könntest mit dem Hasenkostüm eine gute Chance haben
    Stricken ist das neue Yoga

  7. #7
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Mal abgesehen davon, dass es sie nichts angeht, wann ich nach ihrem Auszug die Wohnung beziehe ....
    Du bist lustig. Natürlich interessiert es sie, wenn sie zu Unrecht Miete gezahlt hat.

    Wenn der Vermieter vorzeitig weitervermietet oder Arbeiten in den Mieträumen vornimmt, sodass der Mieter sie gar nicht mehr nutzen könnte, entfällt die Mietzahlungspflicht (LG Saarbrücken, WuM 1979, 140 und LG Köln, WuM 1978, 84).
    Noch ein neueres Urteil: OLG-ZWEIBRüCKEN, 4U100/03,19.05.2004,BGB
    Wird der Mieter durch doppelte Vermietung am Gebrauch der Mietsache gehindert, so entfällt seine Pflicht zur Zahlung des Mietzinses, ohne dass es der ausdrücklichen Geltendmachung eines Minderungsanspruchs bedarf.

    Danach hat sie nach deiner Schilderung sogar Anspruch auf die Miethöhe für fast den ganzen Monat.

    Nur- Vertragspartner für Euch beide ist die Vermieterin.
    Die kann sich nicht raushalten.
    Die ist mMn. eigentlich verpflichtet der Vormieterin die komplette Miete seit deinem Einzug zu erstatten.

    Ist ja wohl auch klar, dass es nur möglich ist unentgeltlich vorzeitig in eine Wohnung einzuziehen, wenn der Vormieter (der die Miete zahlt) dies selbst angeboten hat oder eben der Vermieter, wenn kein Vormieter Miete dafür zahlt.

    Hat es der Vermieter getan, dann darf er den neuen Mieter nicht auf Kosten des Vormieters in der Wohnung wohnen lassen.

    Eigentlich ganz einfach.
    Deine Vormieterin hat sich ihr Recht über Dich geholt. Das ist nicht ganz korrekt, auch wenn es am Ende aufs Gleiche raus kommt. Denn wenn die Vermieterin dir im ersten Monat mietfreies Wohnen zugesagt hat, dann kannst Du die 400 Euro ja anteilig mit der nächsten Miete verrechnen.
    Geändert von Nicht_der_Papa (06.03.09 um 23:16:19 Uhr)

  8. #8
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    NdP hat formaljuristisch recht, aber ist es so sehr klug, ein neues Mietverhältnis gleich mit Mietminderung zu beginnen?
    Ich persönlich würde mich für solche Mieter herzlich bedanken
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  9. #9
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    Zitat Zitat von Nicht_der_Papa Beitrag anzeigen
    Du bist lustig. Natürlich interessiert es sie, wenn sie zu Unrecht Miete gezahlt hat.

    Mein Mietverhältnis gilt ab März, die Vormieterin wollte die Wohnung schon Anfang Februar räumen, hat aber bis Ende Februar vertraglich gemietet. Die Vermieterin hat mir nachdem die Vormieterin die Wohnung geräumt hatte (wozu ich sie übrigens nicht genötigt habe, sie hätte auch gerne bis Ende Februar dort wohnen bleiben können..) die Schlüssel schon übergeben. Keine Ahnung, was daran witzig ist?! Mit vorzeitiger Vermietung hat das doch nichts zu tun, die vermieterin hat ja nicht 2 mieten kassiert. Sie hat die Schlüssel anfang Februar freiwillig aus der Hand gegeben...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Angelina Beitrag anzeigen
    Hallo politley,

    danke für deinen rat! :-) Ich werde auch dran bleiben. Habe gerade nochmal mit meiner Vermieterin gesprochen und so weiß ich zumindest, dass die idee, einfach mal Geld von mir einzubehalten nicht auf ihrem Mist gewachsen ist, sie will sich auch da raushalten.

    Zur Not hüpf ich der "Dame" im rosa Hasenkostüm hinterher... ;-)
    die Nummer im rosa Hasenkostüm möchte ich bitte unbedingt sehen - lass mich wissen, wann und wo!
    Wenn's hilft, bringe ich auch noch etwas zur Verstärkung mit.

    Zu deinem eigentlichen Problem kann ich leider nichts Erhellendes beitragen
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

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