Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ruf dort mal an und frag nach Empfehlungen.
Hallo
ja, wie finde ich denn einen wirklich guten Anwalt für Arbeitsrecht?
da ich jetzt schon weiß, dass ich mich höchstwahrscheinlich auf Querelen mit meinem Zeugnis einstimmen kann und ich auch nicht ganz sicher bin, ob die Rückzahlungspflicht meiner Gratifikation, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist, so zulässig ist, würde ich mich jetzt gerne schon mal nach einem Anwalt umschauen...
Aber wie finde ich denn einen wirklich guten
Anwalt ist ja nicht gleich Anwalt...
habt ihr Tipps dazu?
danke schon mal
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ruf dort mal an und frag nach Empfehlungen.
Stricken ist das neue Yoga
ja, hab ich
das ist ja eine gute Idee, die RV ist ja sicher darauf bedacht, die Angelegenheit schnell und kostengünstig zu regeln
Ich hab meinen über Arbeitskollegen gefunden. Hast Du im Bekanntenkreis vielleicht jemanden, der schon mal Kontakt hatte?
Falls Du das Weihnachtsgeld meinst, ja. Wer vor dem 1.4. sein Unternehmen verlässt muss das zurückzahlen, wenn es im Vertrag steht. Das ist aber üblich. Das weiß ich deshalb so genau, weil mein Mann das mal gemacht hat und ich mich tierisch drüber aufgeregt hatte.
Kannst Du auch überall nachlesen.
Die IHK schreibt dazu:
http://www.ihk-nordwestfalen.de/rech...tifikation.php
Geändert von Nicht_der_Papa (08.03.09 um 14:50:32 Uhr)
ich scheide ja nach dem 1.4 aus, am 30.4.
es steht überall, dass bis zu einem Monatsgehalt eine längere Bindung als bis zum 31.03. nicht möglich ist, deshalb frage ich mich gerade, wie es aussieht, wenn es GENAU ein Monatsgehalt ist...
ich hab hier unterschiedliche Aussagen gefunden im Netz, hier bei der IHK steht wieder, AB einem Monatsgehalt, woanders habe ich gelesen, MEHR als eines...
deshalb bin ich mir hier unsicher...
Ja, frag nur noch mal genauer nach.
Ich denke aber, dass die IHK eine sichere Quelle der aktuellen Rechtsprechung ist, die sich auf Urteile der AG beziehen.
Wahrscheinlich hierauf:
Eine am Jahresende gezahlte Zuwendung, die über 100,00 Euro, aber unter einem Monatsbezug liegt, kann den Arbeitnehmer bis zum 31. März des Folgejahres binden.
Nur wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erreicht, ist eine Bindung des Arbeitnehmers über diesen Termin hinaus zulässig (BAG 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - aaO, mwN) .
Falls das so ist, (worauf ich mich innerlich vorsorglich vorbereiten würde, wenn dein Termin den 30.6. nicht übersteigt) dann ist das zwar ärgerlich, aber gemessen daran noch ein halbes Jahr da zu verbringen, noch das kleinere Übel.
Ruf bei der Anwaltskammer deiner Stadt an. Die nennen dir dann die Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Wer dann allerdings der Beste ist..?
Hallo,
ruf bei der Gewerkschaft an, die regeln das für dich.
Viele Grüße von
Davantage
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