Hallo

Janne, vielleicht liest du das ja, oder evtl. kann mir jmd. anders die folgende Frage beantworten:

sind Urteile, die vor einem Bundesgericht ergangen sind (in den letzten 5, 6 Jahren, nicht von Anno Tubak) maßgeblich?
Ich meine, wird dann bei einem ähnlich/gleich gelagerten Fall wieder so entschieden werden, falls es Streit um diesen Fall gäbe?
würde ein Anwalt von einem Streit darum abraten?

vielen Dank schon mal