Wir haben ja kein case law wie im angelsächsischem Raum, aber jedes Gericht wird es sich sehr gut überlegen, ob es gegen eine eindeutige Entscheidung des BGH entscheidet, vorausgesetzt, diese trifft den streitgegenständlichen Sachverhalt auch wirklich - so einfach ist das ja nicht immer. Ich habe auch schon abweichende Rechtsauffassungen vertreten, aber nur dann, wenn die entsprechenden Entscheidungen des BGH entweder schon älter waren, oder auf teilweise anderen Lebenssachverhalten beruhten oder ich bei der Überprüfung der Meinungen in der Literatur den Eindruck hatte, dass sich eine andere Auffassung verbreitet. Aber wenn der BGH zum Beispiel sagt, dass bestimmte Schönheitsreparaturenabwälzungsklauseln unwirksam sind, dann wirst du kein Amtsgericht finden, das anders entscheidet, sofern die BGH Entscheidung dort bekannt ist. Wenn du eine konkrete Einschätzung von mir haben möchtest, schreib mir doch bitte eine pn, vielleicht kann ich etwas dazu sagen. Und by the way - auf das Alter der Entscheidung kommt es nicht an, solange sich die Gesetzeslage nicht geändert hat, ich habe auch schon Reichsgerichtsentscheidungen zitiert, die bis heute Gültigkeit haben.