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Thema: Kein Storno möglich?? (Möbelkauf)

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  1. #1
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    Hier noch etwas ausführlicher, ob 25% überhaupt sein müssen. Und der Rat, nochmal genau in den Kaufvertrag zu schauen.

    http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...10831&ccheck=1

    Du hast nicht online oder telefonisch bestellt, oder?

    LG
    T

  2. #2
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    Hallo Tuti

    ohweh, ich seh schon, ich werd wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Schrank abnehmen. Das wird mich lehren, in Zukunft ein Oberflächenmuster zum Vergleich mit nach Hause zu nehmen (das Holz paßt nämlich leider wider Erwarten gar nicht zum Rest des Schlafzimmers). Richtig blöd gelaufen halt.

    Ich dank Dir sehr für Deine Mühe!!

    LG
    miamor

  3. #3
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    Die meisten Möbelhäuser sind ja auch online.
    Da solltest Du dir die AGBs mal anschauen. In der Regel steht da genau drin wie das besagte Möbelhaus in einem solchen Fall verfährt.

  4. #4
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    nein NdP, beim Segmüller finde ich leider keine AGBs - und auf dem Bestellformular steht von Vertragsrücktritt gar nichts, nur von Rückgabe.

    Es ist, wie es ist.

  5. #5
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    Wenn nichts vertraglich vereinbart wurde, gibt es ein Rücktrittsrecht nur bei nicht oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.

    Anders ist das natürlich bei Haustürgeschäften, Internetbestellungen oder telefonischen Bestellungen, dort gilt es das 14-tägige (gesetzliche) Widerrufsrecht.

    Wenn ich in ein Geschäft gehe und dort Ware kaufe, kann ich diese nicht zurückgeben (sofern die Ware in Ordnung ist). Man vergisst das nur sehr leicht, da es sich in inzwischen eingebürgert hat, dass die meisten Geschäfte Ihre Ware aus Kulanz zurücknehmen.

    Zu den Schadensersatzforderungen kann ich nichts sagen. Dazu sollte entweder etwas in deinem Kaufvertrag stehen oder es ist in den AGB's verankert.
    LG, Mocca

  6. #6
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    Findest du denn in dem Möbelhaus keinen Schrank in der passenden Holzfarbe?
    Und ja, wenn ich 4000€ für einen Schrank ausgebe, hab ich aber sowas von ein Farbmuster dabei... Aber hinterher ist man ja immer klüger, nicht wahr?
    Wer A sagt, muss gar nichts!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Noraly Beitrag anzeigen
    Und ja, wenn ich 4000€ für einen Schrank ausgebe.........
    Oha. Diesen wichtigen Teil hatte ich ganz überlesen.
    An deiner Stelle, miamor, würde ich bei nächster Gelegenheit, vielleicht morgen, da mal vor Ort aufschlagen und die Situation schildern.
    Den Vertrag rückgängig machen, im Sinne von da nix kaufen müssen/Kostenfrei rauskommen, geht natürlich nicht mehr. Aber den Vertrag umwandeln und einen anderen passenden Schrank auswählen, geht möglicherweise noch problemlos.
    Lass mal deinen Charme spielen und zur Not musst Du halt das verzweifelte Weibchen spielen. Aber für 1.000 Euro kann man das ja mal machen.

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