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Thema: Kein Storno möglich?? (Möbelkauf)

  1. #1
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    Standard Kein Storno möglich?? (Möbelkauf)

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    Hallo Ihr

    mangels Kenntnis muß ich mal auf Eure hoffen.
    Ich habe am Samstag bei einem Möbelhaus einen Kleiderschrank bestellt, habe diesen Kauf noch am selben Abend per email storniert (da telefonisch niemand mehr zu erreichen war). Da diese email ohne Antwort blieb, habe ich am darauffolgenden Montag dasselbe Storno nochmals per FAX getätigt.
    Jetzt, nach einer Woche, bekomme ich die schriftliche Mitteilung, daß das Möbelhaus dieser Stornierung nicht zustimmt, sie wollen 25% des Kaufpreises als Schadensersatz oder einen anderen Kauf in derselben Höhe (Zitat: "um eine für beide Teile befriedigende Lösung zu finden" ).
    Muß ich diesen Schrank tatsächlich abnehmen? 25% Schadensersatz wären immerhin stolze 1000 Euro...

    Vielleicht kann mir ja jemand von Euch sagen, ob es für diese Art Kauf tatsächlich kein Rücktrittsrecht gibt.

    Danke schonmal und viele Grüße
    miamor

  2. #2
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    Hallo Miamor,

    das hier habe ich gerade im Netz gefunden :

    ...hier gilt der rechtsphilosophische Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge müssen gehalten werden). Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln in der Regel 25% des Kaufpreises.

    Link entfernt

    LG
    T

  3. #3
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    Hier noch etwas ausführlicher, ob 25% überhaupt sein müssen. Und der Rat, nochmal genau in den Kaufvertrag zu schauen.

    http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...10831&ccheck=1

    Du hast nicht online oder telefonisch bestellt, oder?

    LG
    T

  4. #4
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    Hallo Tuti

    ohweh, ich seh schon, ich werd wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Schrank abnehmen. Das wird mich lehren, in Zukunft ein Oberflächenmuster zum Vergleich mit nach Hause zu nehmen (das Holz paßt nämlich leider wider Erwarten gar nicht zum Rest des Schlafzimmers). Richtig blöd gelaufen halt.

    Ich dank Dir sehr für Deine Mühe!!

    LG
    miamor

  5. #5
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    Die meisten Möbelhäuser sind ja auch online.
    Da solltest Du dir die AGBs mal anschauen. In der Regel steht da genau drin wie das besagte Möbelhaus in einem solchen Fall verfährt.

  6. #6
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    nein NdP, beim Segmüller finde ich leider keine AGBs - und auf dem Bestellformular steht von Vertragsrücktritt gar nichts, nur von Rückgabe.

    Es ist, wie es ist.

  7. #7
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    Wenn nichts vertraglich vereinbart wurde, gibt es ein Rücktrittsrecht nur bei nicht oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.

    Anders ist das natürlich bei Haustürgeschäften, Internetbestellungen oder telefonischen Bestellungen, dort gilt es das 14-tägige (gesetzliche) Widerrufsrecht.

    Wenn ich in ein Geschäft gehe und dort Ware kaufe, kann ich diese nicht zurückgeben (sofern die Ware in Ordnung ist). Man vergisst das nur sehr leicht, da es sich in inzwischen eingebürgert hat, dass die meisten Geschäfte Ihre Ware aus Kulanz zurücknehmen.

    Zu den Schadensersatzforderungen kann ich nichts sagen. Dazu sollte entweder etwas in deinem Kaufvertrag stehen oder es ist in den AGB's verankert.
    LG, Mocca

  8. #8
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    Findest du denn in dem Möbelhaus keinen Schrank in der passenden Holzfarbe?
    Und ja, wenn ich 4000€ für einen Schrank ausgebe, hab ich aber sowas von ein Farbmuster dabei... Aber hinterher ist man ja immer klüger, nicht wahr?
    Wer A sagt, muss gar nichts!

  9. #9
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
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    Hallo Miamor,

    vielleicht versuchst Du es noch in einem persönlichen Gespräch ? Zumindest den Schaden begrenzen ist da evtl. noch möglich. Oder evtl. Wandlung ?

    Viele Grüße
    Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  10. #10
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    Hi

    das Problem ist, daß ich Teile aus dem Möbelprogramm (ältere eben) bereits stehen habe, deswegen kam ich gar nicht auf die Idee, der Schrank könnte jetzt plötzlich nicht mehr passen. Ist aber leider so - und ich wollte dann lieber etwas ganz anderes als ein Teil, bei dem jeder erstmal stutzt, weil es eben nur fast paßt.
    Und wenn ich eh was anderes nehme, bekomme ich das natürlich deutlich günstiger als diese horrenden 4000 Euro. ABer ich muß, wenn ich wandle, etwas ebenso teures nehmen.
    Ich hoffe, ich hab mich jetzt nicht zu krude ausgedrückt?

    VG
    miamor

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