Und mindestens jede 4. Nacht zu Verfügung stehen. Das ist nur widerlich.
Wobei bis in die 60er Jahre in Deutschland die ehelichen Pflichten auch noch im Gesetz standen und der Mann sein Einverständnis zur Berufstätigkeit der Frau geben mußte. Zum Glück ist das bei uns auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet, auch dank der oft so gescholtenen "Emanzen"...