Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Wie fordert man Miete ein? Hilfe...

  1. #1
    Registriert seit
    10.04.01
    Beiträge
    8,166

    Standard Wie fordert man Miete ein? Hilfe...

    Anzeige
    Hallo,

    ich finde übers Netz soviele unterschiedliche Vorgehensweisen, dass ich hier mal nachfrage :-). Ich habe einen Mieter in meinem Haus, ein alleinstehender Mann, der bislang immer pünktlich seine Miete gezahlt hat. Nun ist er seit fast einem Jahr krank geschrieben, er wurde am Arm operiert und kann laut seiner Aussage nicht mehr in seinem Beruf als Automechaniker arbeiten. Er warte nun auf eine Umschulung, die mußte er in Luxemburg beantragen, weil er auch dort gearbeitet hatte. Er erzählte mir noch vor 2 Wochen, dass er 80% seines Gehaltes bekomme (verdient hat er wohl um die 2000 Euro - kann ich aber fast nicht glauben??). Langer Rede kurzer Sinn: diesen Monat blieb die Miete aus, ich habe ihn darauf angesprochen, er sagte sehr zögerlich und verunsichert, er bekäme wahrscheinlich sein Geld erst Mitte des Monats, dann würde er zahlen. Nebenbei bemerkt kommt er oft erst abends mit Blaumann bekleidet nach Hause, ok, das geht mich nichts an, gut finde ich sowas grundsätzlich nicht, aber gut, seine Sache. Auch dass er sich letzten Monat noch auf Pump neue Möbel gekauft hat. Ich würde doch erst zusehen, dass ich meine laufenden Kosten decke, aber ok, auch das geht mich nüscht an.
    Falls nun bis nächsten Monat keine Zahlungen eingehen will ich reagieren, vorher natürlich nochmals mit ihm sprechen. Ich habe gelesen, dass es im Schreibwarenladen ein Formular für einen Mahnbescheid gibt. Macht sowas Sinn. Ich muß doch im Fall der Fälle dokumentieren, dass ich die Miete gefordert habe.

    Kennt jemand hier das Procedere? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust und mein Geld ist mir zu schade, teure Anwälte zu beauftragen. Im Vermieterbund bin ich bislang leider nicht.

    Danke im voraus.

    Andrea
    Wer nicht liebt und wer nicht irrt, der lasse sich begraben. (Goethe)

  2. #2
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Du brauchst Miete nicht anzumahnen, damit der Mieter in Zahlungsverzug gerät, das ist er ohnehin schon, wenn er nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Ich würde zunächst einen Mahnbescheid beantragen, Zinsen immer in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem vierten Werktag des Monats, dementsprechend ab dem 4.April, dem 6.Mai, dem 4.Juni.
    Mahnbescheid kostet erst mal nur ein Drittel Gerichtsgebühren. Wenn er mit zwei Monatsmieten im Verzug ist, würde ich ihm wegen Zahlungsverzuges kündigen, dann hat er ab Zustellung der Räumungsklage noch mal zwei Monate gelegenheit, den Rückstand auszugleichen, also solltest du, wenn er Anfang Mai wieder nicht zahlt, sofort die fristlose Kündigung erklären, auch dann kann es bis zu sechs Monate dauern, bis du ein Räumungsurteil in der Hand hast. Die Kündigung musst du allerdings per Einschreiben mit Rückschein schicken, unmittelbar danach kannst du die Räumungsklage einreichen, das geht allerdings nicht per Mahnbescheid. Wenn du noch Fragen hast, gerne pn.

  3. #3
    Registriert seit
    10.04.01
    Beiträge
    8,166
    Oh Janne, ganz herzlichen Dank für die Infos, das hilft mir schon mal weiter, gegebenenfalls komme ich gerne auf Dein Angebot PN zurück. Da der Mieter jetzt 4 Jahre immer pünktlich gezahlt hat und wir immer ein gutes "Verhältnis" hatten, hoffe ich ja, dass er vielleicht doch noch zahlt.

    Danke nochmals für Deine Mühe, wirklich sehr nett von Dir!!
    Liebe Grüsse
    Andrea
    Wer nicht liebt und wer nicht irrt, der lasse sich begraben. (Goethe)

  4. #4
    Registriert seit
    17.03.09
    Ort
    NRW
    Beiträge
    179
    Unbedingt sofort machen, was janne schreibt. Schriftlich, Einschreiben, dann sofort zum Anwalt, hilft alles nichts.

    Wenn der dann nicht zahlt oder ausszieht, hast Du die A.....Karte, ab dann wird es teuer für Dich.

    Meist geht es aber vor der Zwangsräumungsklage, dass sie zahlen. ist meine Erfahrung.

    Viel Glück
    Charifee
    Manche Hähne glauben, dass die Sonne Ihretwegen aufgeht......

  5. #5
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Anzeige
    @Andrea: gerne, jederzeit.
    Ich habe mich vertan, der Mahnbescheid kostet sogar nur ein Sechstel der Gerichtsgebühren für eine Klage. Und du kannst es selbst ausfüllen, das ist nicht schwer.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 73
    Letzter Beitrag: 19.01.09, 00:28:22
  2. wie findet man SEINEN Duft?
    Von Crazymaus im Forum Parfum & Duft
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 02.01.09, 20:29:08
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.12.08, 12:49:30
  4. Woran erkennt man wie alt ein Produkt ist?
    Von mekky im Forum Beauty
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 21.05.08, 15:58:04

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •