Ergebnis 1 bis 10 von 11

Thema: Feiertage nacharbeiten - Personalrechtsfrage

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.07.04
    Ort
    somewhere over the rainbow
    Beiträge
    15,289
    Bei solchen Fragen ist es immer sinnvoll bei der IHK nachzusehen. Die Industrie- und Handelskammer ist eine Unternehmerorganisation wie eben die Handwerkskammer für die Handwerker.
    Und die schreiben:

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen Nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Anspruch auf Entgeltzahlung für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt. Bei Prüfung des Anspruchs ist immer zu fragen, ob der Arbeitnehmer am betreffenden Tag hätte arbeiten müssen, wäre dieser kein Feiertag (Lohnausfallprinzip).

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen wird rechtswidrig vereitelt, wenn man speziell nur für Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag den Arbeitszeitplan ändert. Eine solche Regelung zwingt Arbeitnehmer/innen zu unentgeltlicher Mehrarbeit. Wird sie geleistet, dann sind diese Stunden gesondert zu vergüten.

    Bei Teilzeit wäre es möglich, die Feiertage bei der Arbeitszeitplanung von vornherein auszusparen und den betroffenen Arbeitskräften auf diesem Wege die wirtschaftlichen Vorteile der Feiertagsvergütung vorzuenthalten. Das ist mit dem Schutzzweck des Gesetzes ebenfalls unvereinbar.

    Darüber hinaus würden Teilzeitkräfte so ungerechtfertigt benachteiligt.
    Um den Anspruch auf Feiertagsvergütung auch in Teilzeitsystemen zu gewährleisten, empfiehlt sich auch hier, wie beim Urlaub, eine Durchschnittsanrechnung im Rahmen des Arbeitszeitkontos. Prinzipiell funktioniert die Anrechnung so: Zuerst wird für das Jahr die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arbeitstag ermittelt. Danach wird das Gesamtbudget für jeden arbeitsfreien Feiertag um diese durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gekürzt. Das so gekürzte Gesamtbudget steht dann zur Verfügung und kann auf die verbleibenden Arbeitstage des Abrechnungszeitraums verteilt werden. Die Vergütung bleibt unverändert. (BMWA)
    http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/...kbl/urlaub.jsp

  2. #2
    Registriert seit
    18.03.06
    Beiträge
    28,045
    Na ja, es geht Ihnen auch die Flexibilät primär verloren Dich so einzusetzen wie sie es möchten. Von der Seite musst Du es dann auch mal betrachten. Klar, geht Dir auch Deine Flexibilität verloren. Die Frage ist halt welchen "Preis" Du dafür "zahlst". Ich kann jetzt nur von meinem Arbeitsplatz ausgehen und da möchte ich nicht, je nachdem wie die Feiertage liegen, die Wochenarbeitszeit auf 3 Tage z. B. verteilen. Ich hab derzeit Montag bis Donnerstag und das ist für mich optimal. Ich kann dann eben einen Tag fest verplanen und ich leb damit ganz gut. Hört sich jetzt evtl. arbeitgeberfeindlich an aber ich möchte nicht primär nach gusto meines AG's verplant werden und ihn auch nicht von der Entgeltfortzahlung an Feiertagen entheben.

    VG
    Sun

  3. #3
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Wenn du immer nur Montag, Dienstag und Mittwoch arbeitest und nie anders, dann brauchst du den Tag nicht nachzuarbeiten. Punto e basta.

  4. #4
    Registriert seit
    18.03.06
    Beiträge
    28,045
    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Wenn du immer nur Montag, Dienstag und Mittwoch arbeitest und nie anders, dann brauchst du den Tag nicht nachzuarbeiten. Punto e basta.
    Es ist aber nicht vertraglich festgelegt. Gelten in dem Fall auch die mündlichen Vereinbarungen

Ähnliche Themen

  1. haben die Feiertage eure Figur aufgepolstert?
    Von apia im Forum That's Life
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 13.01.09, 00:49:45
  2. Allen die über die Feiertage unterwegs sind
    Von Nicht_der_Papa im Forum That's Life
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.12.08, 19:07:26
  3. Ärztliche Versorgung während der Feiertage!?!?
    Von Maureen im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 02.01.08, 17:58:22

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •