Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: An die Unverheirateten mit gemeinsamen Konto: Schenkungsssteuer

  1. #1
    Registriert seit
    14.02.09
    Beiträge
    5,562

    Standard An die Unverheirateten mit gemeinsamen Konto: Schenkungsssteuer

    Anzeige
    .
    Geändert von Exuser58 (31.10.09 um 01:48:08 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    20.09.06
    Beiträge
    11,236
    Ich bin jetzt nicht der Experte, aber würde dem Finanzamt nicht eine einfache Begründung, dass es sich um ein Haushaltskonto handelt mit den zusätzlichen Erklärungen der Umstände reichen ? Ich denke mal, es geht um halbwegs normale und nachvollziehbare Beträge und ihr seid mit Sicherheit nicht die Einzigen, die die Geldangelegenheiten über ein gemeinsames Haushaltskonto regeln ?

    LG, Nele

  3. #3
    Registriert seit
    29.06.06
    Ort
    im Norden von Niedersachsen
    Beiträge
    5,886
    Ich bin seit über 10 Jahren in der Steuerberatung tätig und das wäre dann jetzt das erste Mal, dass das Finanzamt wegen einem gemeinsamen Haushaltskonto eine Schenkung vermutet. Ausserdem ist dein Partner doch dir gegenüber sowieso unterhaltspflichtig, nehme ich doch mal an. Und das sind auch so einige 100 EUR im Monat, soweit ich weiss. Also wegen Schenkungsteuer würd ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen.
    Auf geht´s!

  4. #4
    Registriert seit
    18.03.06
    Beiträge
    28,045
    Ich verbinde eine Schenkung eher als Vorlauf einer Erbschaft.
    Als wir vor zig Jahren noch nicht verheiratet waren hat das Finanzamt sich um ein gemeinsames Konto gar nicht gekümmert. Warum sollten sie auch bei einem normalen Girokonto
    Ich persönlich seh Deine Bedenken da eher als überflüssig an

    VG
    Sun

  5. #5
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Das hat doch nichts mit Schenkung zu tun, sondern mit gemeinsamer Haushaltsführung. Und wenn du nicht arbeitest und kein Elterngeld mehr bekommst, zahlt dein Freund für dich den Lebensunterhalt, dazu ist er gesetzlich verpflichtet und den musst du keineswegs versteuern. Ich sehe das Problem nicht. Und ich wüsste nicht, dass das Finanzamt sich einfach Konten anschaut um zu gucken, wer da wem Geld zuwendet. Ich glaube, du machst dir da unnötige Gedanken. Ich wüsste nicht, was das passieren sollte. Es ist gang und gäbe, dass Männer in einer Beziehung mehr zahlen, weil sie mehr Geld haben, ohne dass das eine steuerpflichtige Schenkung wäre.

  6. #6
    Registriert seit
    29.06.06
    Ort
    im Norden von Niedersachsen
    Beiträge
    5,886
    Ich glaub, du hast da was wichtiges in deinem Link überlesen:

    "Eine Schenkung kann sogar schon dann vorliegen, wenn nur der Alleinverdiener aufs Gemeinschaftskonto einzahlt und der andere über die Gelder verfügt. Diese Sichtweise führt selbst bei Ehegatten zur Steuerpflicht, da laufende Gehaltseingänge über zehn Jahren addiert werden.

    Doch ganz so einfach kann es sich der Fiskus nicht machen. Denn eine Schenkung setzt eine Bereicherung auf Kosten des Leistenden voraus. Außen vor bleiben daher Zuwendungen für die normale Lebensführung. Sämtliche Zahlungen des Alleinverdieners für den Unterhalt der gesamten Familie werden nicht erfasst. Weiterhin steuerfrei bleiben der Kauf oder der Bau eines Eigenheims. Wird dies aus dem Gemeinschaftskonto finanziert, fällt keine Steuer an. Das gilt auch, wenn ein Hausdarlehen abgetragen wird."

    Also, ist doch alles in Ordnung ;-)
    Auf geht´s!

  7. #7
    Registriert seit
    29.06.06
    Ort
    im Norden von Niedersachsen
    Beiträge
    5,886
    Zitat Zitat von Frl. Summse Beitrag anzeigen
    Dann wäre es unkomplizierter. Aber er ist mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig, wir sind ja nicht verheiratet.
    Ich dachte immer, nach dem neuen Unterhaltsrecht sind auch unverheiratete Mütter unterhaltsberechtigt, zumindest in den ersten Jahren. Aber das ist Rechtsberatung und da kenn ich mich nicht so gut aus.
    Auf geht´s!

  8. #8
    Registriert seit
    29.06.06
    Ort
    im Norden von Niedersachsen
    Beiträge
    5,886
    Oh, hab gerade gesehen, den letzten Absatz hattest du schon erwähnt.

    In dem Bericht geht es wohl eher um die Übertragung von Geldvermögen, z. B. Festgelder, Depots etc. Und da stimmt das ja auch. Das kann bei Unverheirateten ganz schön teuer werden.
    Auf geht´s!

  9. #9
    Registriert seit
    18.03.06
    Beiträge
    28,045
    Wenn ich richtig informiert bin, ist er dem gemeinsamen Kind gegenüber auf jeden Fall unterhaltspflichtig und Dir ggf auch solange Du nicht arbeitest.

  10. #10
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Anzeige
    Wenn du zu Hause bleibst, um ein gemeinsames Kind in den ersten drei Jahren zu betreuen, ist er dir ebenso unterhaltspflichtig, als wenn ihr verheiratet wäret. Und in dem von dir zitierten Artikel steht doch nichts anderes - über das Geld, das weg ist, weil ihr es für das Leben ausgegeben habt, brauchst du dir keine Gedanken zu machen.

Ähnliche Themen

  1. Ein paar Fragen zum Solarium
    Von poekie im Forum Beauty
    Antworten: 89
    Letzter Beitrag: 21.03.09, 00:08:23
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.12.08, 17:32:30
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.12.08, 13:11:38
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.12.08, 12:04:24
  5. ich bin immer krank
    Von Alisia im Forum That's Life
    Antworten: 107
    Letzter Beitrag: 16.01.08, 23:02:26

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •