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Geändert von Exuser58 (31.10.09 um 01:48:08 Uhr)
Ich bin jetzt nicht der Experte, aber würde dem Finanzamt nicht eine einfache Begründung, dass es sich um ein Haushaltskonto handelt mit den zusätzlichen Erklärungen der Umstände reichen ? Ich denke mal, es geht um halbwegs normale und nachvollziehbare Beträge und ihr seid mit Sicherheit nicht die Einzigen, die die Geldangelegenheiten über ein gemeinsames Haushaltskonto regeln ?
LG, Nele
Ich bin seit über 10 Jahren in der Steuerberatung tätig und das wäre dann jetzt das erste Mal, dass das Finanzamt wegen einem gemeinsamen Haushaltskonto eine Schenkung vermutet. Ausserdem ist dein Partner doch dir gegenüber sowieso unterhaltspflichtig, nehme ich doch mal an. Und das sind auch so einige 100 EUR im Monat, soweit ich weiss. Also wegen Schenkungsteuer würd ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen.
Auf geht´s!
Ich verbinde eine Schenkung eher als Vorlauf einer Erbschaft.
Als wir vor zig Jahren noch nicht verheiratet waren hat das Finanzamt sich um ein gemeinsames Konto gar nicht gekümmert. Warum sollten sie auch bei einem normalen Girokonto
Ich persönlich seh Deine Bedenken da eher als überflüssig an
VG
Sun
Das hat doch nichts mit Schenkung zu tun, sondern mit gemeinsamer Haushaltsführung. Und wenn du nicht arbeitest und kein Elterngeld mehr bekommst, zahlt dein Freund für dich den Lebensunterhalt, dazu ist er gesetzlich verpflichtet und den musst du keineswegs versteuern. Ich sehe das Problem nicht. Und ich wüsste nicht, dass das Finanzamt sich einfach Konten anschaut um zu gucken, wer da wem Geld zuwendet. Ich glaube, du machst dir da unnötige Gedanken. Ich wüsste nicht, was das passieren sollte. Es ist gang und gäbe, dass Männer in einer Beziehung mehr zahlen, weil sie mehr Geld haben, ohne dass das eine steuerpflichtige Schenkung wäre.
Ich glaub, du hast da was wichtiges in deinem Link überlesen:
"Eine Schenkung kann sogar schon dann vorliegen, wenn nur der Alleinverdiener aufs Gemeinschaftskonto einzahlt und der andere über die Gelder verfügt. Diese Sichtweise führt selbst bei Ehegatten zur Steuerpflicht, da laufende Gehaltseingänge über zehn Jahren addiert werden.
Doch ganz so einfach kann es sich der Fiskus nicht machen. Denn eine Schenkung setzt eine Bereicherung auf Kosten des Leistenden voraus. Außen vor bleiben daher Zuwendungen für die normale Lebensführung. Sämtliche Zahlungen des Alleinverdieners für den Unterhalt der gesamten Familie werden nicht erfasst. Weiterhin steuerfrei bleiben der Kauf oder der Bau eines Eigenheims. Wird dies aus dem Gemeinschaftskonto finanziert, fällt keine Steuer an. Das gilt auch, wenn ein Hausdarlehen abgetragen wird."
Also, ist doch alles in Ordnung ;-)
Auf geht´s!
Oh, hab gerade gesehen, den letzten Absatz hattest du schon erwähnt.
In dem Bericht geht es wohl eher um die Übertragung von Geldvermögen, z. B. Festgelder, Depots etc. Und da stimmt das ja auch. Das kann bei Unverheirateten ganz schön teuer werden.
Auf geht´s!
Wenn ich richtig informiert bin, ist er dem gemeinsamen Kind gegenüber auf jeden Fall unterhaltspflichtig und Dir ggf auch solange Du nicht arbeitest.
Wenn du zu Hause bleibst, um ein gemeinsames Kind in den ersten drei Jahren zu betreuen, ist er dir ebenso unterhaltspflichtig, als wenn ihr verheiratet wäret. Und in dem von dir zitierten Artikel steht doch nichts anderes - über das Geld, das weg ist, weil ihr es für das Leben ausgegeben habt, brauchst du dir keine Gedanken zu machen.