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Thema: Kreditkarte - Einspruch einlegen?

  1. #1
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    Standard Kreditkarte - Einspruch einlegen?

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    *nerv*
    guten Morgen erst mal,
    ich bin super genervt von einer Aktion mit einem Online-Shop, es handelt sich auch noch um das Weihnachts(!)geschenk für meinen Chef
    im Dez. bestellt, mit KK bezahlt. die Lieferung hat null geklappt.
    wurde dann irgendwie nicht von der KK abgebucht.
    Im März eine E-Mail des Verkäufers, dass die Übertragung der Kartendaten nicht geklappt hat, ich soll den Betrag auf das angegebene Konto überweisen. hab ich dann getan

    nun Anfang April schau ich in meine Online-KK-Abrechnung und sehe, dass der Betrag nun doch noch von der KK abgebucht wurde
    hab beim Verkäufer angerufen, er hat sich vielmals entschuldigt, er überweist mir den Betrag sofort zurück.
    nach ein paar Tagen war nichts da, wieder angerufen, angeblich wäre was mit der Bank schiefgelaufen, er überweist es jetzt noch mal.
    Jetzt warte ich schon wieder ein paar Tage (mehr als 3 - das sollte reiche für eine Onlineüberweisung!!!) auf die Kohle, nichts kommt.

    ich bin ziemlich verärgert, vor allem auch, da er sich bei mir bedankt hat und gesagt hat, ich sei die Einzige von vielen Kunden, die überhaupt den Betrag überwiesen hat.
    Jetzt möchte ich, nachdem kein Geld eingeht, gegen die Abbuchung von der KK (war auf Abrechnung vom 15.04.09) Widerspruch einlegen, wer hat das denn schon mal gemacht?

    geht das problemlos? die Karte wird mir von meiner Bank als kostenloses Goodie zum Onlinekonto ausgegeben, kontaktiere ich da nun die Bank oder was?
    ach Mann, Dinge, die die Welt nicht braucht...

  2. #2
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    Ja das geht problemlos. Steht auf der Karte eine Telefonnr.? Wenn nicht würde ich direkt bei der Bank anrufen und fragen in welcher Form sie den Widerspruch möchten (ob email reicht, Fax oder echter Brief)
    Ich will Sommer!

  3. #3
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    dankeschön kann es irgendwie sein, dass der Verkäufer dem Widerspruch dann auch noch mal widerspricht ?

    mich nervt das gerade fürchterlich, da es sich auch noch um ein Geschenk für meinen Chef handelt und ich gerade versuche, mit ALLEM abzuschließen, hört sich blöd an, ist aber so

  4. #4
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    hallo deelite

    widerspruch ist ganz einfach, allerdings würde ich ehrlicherweise nochmals das geschäft kontaktieren und ihnen vielleicht nochmals eine zwei-tages-frist setzen bzw. sie darauf hinweisen, daß du dir sonst das geld von der bank wiederholst. dann bekommen DIE nämlich probleme.
    ein widerspruch bei der bank funktioniert ganz einfach: besorg dir bei deiner bank die tel-nr. für widersprüche.
    dort schilderst du den fall und im normalfall ist es so, daß sie das geld bzw. die abbuchung des geldes SOFORT stoppen bzw. sofort zurücküberweisen. sie schicken dir dann ein formular zu, auf dem du nochmals die unberechtigten abbuchungen markieren/kenntlich machen mußt sowie einige angaben leisten mußt, darüber hinaus eine eidesstattliche versicherung abgeben mußt.
    sollte dein fall auf dem formular nicht vorhanden sein (bei mir z.b. - gehacktes paypalkonto - mußte ich ankreuzen, daß ich das unternehmen nicht kenne, das abgebucht hat und nichts mit ihm zu tun hatte - das konnte ich nicht) ruf nochmals an und erklär nochmals explizit bzw. verfasse eine separate eigens geschriebene eidesstattliche versicherung, in der du den hergang schilderst und das ganze dann eben unterschreibst.

    das sollte, zurückgeschickt an die richtige stelle deiner bank, eigentlich wirklich alles sein, das du tun mußt.
    die bank holt sich ihr geld von ganz alleine dann bei dem anbieter. mit dem knatsch danach hast du nichts mehr zu schaffen.

    lg, die susi.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Susi Simpel Beitrag anzeigen
    widerspruch ist ganz einfach, allerdings würde ich ehrlicherweise nochmals das geschäft kontaktieren und ihnen vielleicht nochmals eine zwei-tages-frist setzen bzw. sie darauf hinweisen, daß du dir sonst das geld von der bank wiederholst. dann bekommen DIE nämlich probleme.
    das hab ich schon getan die Frist hab ich am Dienstag bis gestern gesetzt und heute ist immer noch nix da. rückmeldung kam auch eine, ich hab dann noch mal angerufen und bekam nur die Auskunft, er hätte es sofort nochmals überwiesen - aber dann wäre es schon da

    danke susi!

  6. #6
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    ok, sorry, das hatte ich überlesen.

    nö, dann geh zur bzw. tritt an die bank heran.
    die MÜSSEN dir das geld zurückerstatten, eine bank haftet immer vollständig - es sei denn, es tritt ein schwer nachzuweisender fall der nachlässigkeit deinerseits ein, dann haftest du mit, je nach bank ca. 50 euro selbstbeteiligung; ist aber in deinem falle nicht relevant - für kreditkartentransaktionen.
    und die bank holt sich das geld natürlich dann bei deinem anbieter und tritt dem hübsch auf die füße. wie gesagt, damit hast du dann aber nichts mehr zu tun. für dich läuft das ganze sehr unproblematisch, nämlich wie geschildert ab.

    lg, die susi.
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  7. #7
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    Ich habe mein Geld auch zurückholen lassen aber der Verkäufer hatte 4 Wochen Einspruchsrecht. Wenn er sich nicht rührt,buchen sie das Geld zurück. Die Dame am Telefon meinte, wenn er Einspruch erhebt,dauert es länger.

  8. #8
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    Hallo deelite,ich hatte exakt den gleichen Fall letztes Jahr mit einer Hotelrechnung in Spanien - Abbuchung per KK, die wegen eines Stromausfalls dann doch nicht geklappt hat, deswegen dann Überweisung, dann 2 Monate später erneute Abbuchung per KK.

    Ich bin mit dem Überweisungsbeleg zur Bank gegangen und die haben das geregelt und den doppelt abgezogenen Betrag anstandslos zurückerstattet.
    Die KK-Gesellschaft räumt dem anderen eine Frist ein den Betrag zu erstatten - Du brauchst Dich nicht drum zum kümmern, denn Du hast ja bereits gezahlt und bist gegen derlei Abbuchungen über die KK versichert.
    lg
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  9. #9
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    danke
    okay, dann werde ich mich mal an meinen netten Bankberater wenden

    ich komm mir inzwischen echt vera.. vor und bin sauer, der Shopinhaber hat mir noch was vorgejammert von Frau verlassen etc. und ich war erst sehr verständnisvoll, aber jetzt reicht es wirklich. zumal die Ware ein Geschenk hätte sein sollen und erst laaange nach dem geplanten Liefertermin eingetroffen ist - war natürlich auch nicht seine Schuld

  10. #10
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    Zitat Zitat von deelite Beitrag anzeigen
    und erst laaange nach dem geplanten Liefertermin eingetroffen ist - war natürlich auch nicht seine Schuld
    nee aber Deine halt auch nicht. Und außerdem hat das ja nix mehr damit zu tun, dass er die doppelte Kohle einsackt ... wenn Du mich fragst sind das doofe Ausreden und Verzögerungstaktiken ... insofern achte ich unterdessen drauf, dass ich im Netzt grundsätzlich alles per KK bezahle, nicht nur weil das am bequemsten ist, sondern ich hab bisher immer mein Geld zurück bekommen
    und immer sofort eine neue Karte, wenn auch nur irgendwelche Unregelmäßigkeiten aufgetaucht sind *einLobaufdieMastercard*
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