Der Anspruch auf Krankengeld "ruht" für die Dauer der Lohnfortzahlung.
D.h. auch, dass die 78-Wochen-Frist schon während der Lohnortzahlung läuft.
Geregelt ist das in § 49 SGB V:
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05/sgb05x049.htm
Hallo zusammen,
ich hätte eine Fage zum Thema Krankengeld.
Wenn ich angestellt bin, bekomme ich ja bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber. Dauert die Krankheit länger an, bekomme ich nach den 6 Wochen Krankengeld von meiner Krankenkasse (bis zu einer Dauer von 78Wochen).
Wenn ich jetzt aber im Gesetzt nachschaue, steht, dass man Krankengeld ab dem Tag bekommt, der auf den Tag der Feststellung der Krankheit folgt.
Ich dachte aber, dass man Krankengeld doch erst nach den 6 Wochen bekommt!?
Kennt sich vielleicht jemand genau damit aus und kann mir weiterhelfen?
-gerne dann auch per PN.
Danke
Alisia
Der Anspruch auf Krankengeld "ruht" für die Dauer der Lohnfortzahlung.
D.h. auch, dass die 78-Wochen-Frist schon während der Lohnortzahlung läuft.
Geregelt ist das in § 49 SGB V:
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb05/sgb05x049.htm
Geändert von Peppermintpatty (07.05.09 um 20:56:02 Uhr)
Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar
Vielen Dank! Jetzt ist es logisch
Keine Ursache .
Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar