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Thema: An die Banker unter euch/ Fehlbuchungen

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  1. #1
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    Standard An die Banker unter euch/ Fehlbuchungen

    Ich hatte in den Jahren 07/ 08 zweimal Fehlbuchungen auf einem mittlerweile aufgelösten Konto. Okay, es ist vielleicht unmoralisch, aber ich hab es nicht gemeldet. Nun ist die ehemalige Bank an mich herangetreten und fodert die Gesamtsumme zurück.

    Frage: hab ich einen Anspruch darauf, die Summe in 2 Raten zu zahlen (kann es nämlich nicht auf einmal zurückzahlen, unmöglich)? Bei der Bank meldet sich leider jetzt keiner mehr.

  2. #2
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    Das heißt du hast Geld bekommen was dir nicht zustand? Und diese Summe fordern sie jetzt zurück?

  3. #3
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    hallo,

    du wirst es wohl zurückzahlen müssen. fachbegriff hierfür ist "ungerechtfertigte bereicherung" gem. § 812 BGB. die bank dürfte dir gegenüber einen herausgabeanspruch haben, ich glaube, sogar einschl. zinsen. ich würde zahlen, machst du es nicht, wird dir die bank einen mahnbescheid zukommen lassen bzw. dich verklagen und mit dieses mit erfolg.

    bezgl. der ratenzahlung würde ich schnellstens das gespräch mit der bank suchen.

    und ja, es war unmoralisch *find*

    dieses ist keine rechtsberatung

    vg, cepha
    Geändert von cepha (08.05.09 um 14:28:13 Uhr)

  4. #4
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    Zinsanspruch erheben sie nicht. Und ich such ja schon das Gespräch, es geht jetzt aber eben niemand mehr ans Kundentelefon.

  5. #5
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    Klar musst du das zurückzahlen. Du wusstest ja, dass dir das Geld nicht zustand, und irgendjemandem wird es ja auch fehlen.
    Meine Erfahrung ist, dass Gläubiger immer auf vernünftige Ratenzahlungsangebote eingehen. An deiner Stelle würde ich soviel wie du kannst schon mal als erste Rate überweisen und gleichzeitig einen freundlichen Brief des Inhalts, du habest schon mal blabla soundsoviel überwiesen, könntest aber aus finanziellen Gründen blabla nicht alles auf einmal und bätest um Bestätigung, dass sie mit der Ratenzahlung wie folgt blabla einverstanden sind.
    Die haben auch keine Lust, dich zu verklagen und dann ihrem Geld hinterher zu rennen, zumal das ja auch dauert.

  6. #6
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    Ja Janne, so hatte ich es auch geplant, aber ich ruf gleichwohl die Bank nochmal vorher an.

  7. #7
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Klar musst du das zurückzahlen. Du wusstest ja, dass dir das Geld nicht zustand, und irgendjemandem wird es ja auch fehlen.
    Meine Erfahrung ist, dass Gläubiger immer auf vernünftige Ratenzahlungsangebote eingehen. An deiner Stelle würde ich soviel wie du kannst schon mal als erste Rate überweisen und gleichzeitig einen freundlichen Brief des Inhalts, du habest schon mal blabla soundsoviel überwiesen, könntest aber aus finanziellen Gründen blabla nicht alles auf einmal und bätest um Bestätigung, dass sie mit der Ratenzahlung wie folgt blabla einverstanden sind.
    Die haben auch keine Lust, dich zu verklagen und dann ihrem Geld hinterher zu rennen, zumal das ja auch dauert.
    Also meiner Oma ist das auch mal passiert und sie hat es nicht gemerkt und das Geld ausgegeben, die musste nichts zurück zahlen da war irgendwas mit "im guten Glauben ausgegeben" oder so... ist ja nicht ihr Fehler wenn ihr jemand Geld überweist...

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