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Thema: Ausstehende Gehälter - Job kündigen? Hilfe!!

  1. #1
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    Standard Ausstehende Gehälter - Job kündigen? Hilfe!!

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    Hallo liebe Beauties,

    aus Gründen der Paranoia und des Verfolungswahns habe ich mir für diese Problematik einen Zweitnick angelegt. Man weiß ja nie...

    Ich brauche mal eure Meinung/Hilfe bei einer Job-Problematik.

    Ich bin seit knapp über 1 Jahr bei meinem Arbeitgeber beschäftigt (in Teilzeit). Der Vertrag ist befristet, es ist jetzt die dritte Befristung.
    Fakt ist, ich will weg von der Firma. Einige Dinge stören mich sehr - am meisten, dass mehrere Monatsgehälter ausstehen. So kommt man ja wirtschaftlich nie auf einen grünen Zweig...

    Meine Kündigungsfrist laut Vertrag ist 14 Tage (das ist allerdings noch aus dem ersten Vertrag, welcher quasi die 6 Monate Probezeit abdeckte, und der ist dann einfach immer wieder verlängert wurden "unter gleichen Bedingungen").

    Meines Wissens ist man als Arbeitnehmer im Recht, fristlos zu kündigen, auch ohne vorher sein Gehalt geltend gemacht oder gemahnt zu haben, wenn der AG einfach nicht zahlt.

    Frage(n):
    Könnte ich mir (da ich ja fristlos kündigen dürfte) bei der Kündigung eine beliebige Frist setzen, also z.Bsp. eine Woche?
    Ist eine 14tägige Kündigungsfrist überhaupt rechtens (oder sind 14 Tage nur in der Probezeit erlaubt)?
    Generell, was muss ich bei einer Kündigung beachten? Bringt man die persönlich hin oder schickt man ein Einschreiben? Unterschreibt die Kündigung jemand? (sorry, blöde Fragen vielleicht, aber ich bin das erste Mal in so einer Situation)

    Vielleicht kennt sich ja hier eine Beauty mit arbeitsrechtlichen Dingen aus. Wir sprechen hier übrigens von der Rechtslage in Deutschland. Und nach einem neuen Job suche ich natürlich schon aktiv...

    LG
    Lucille

  2. #2
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    http://www.arbeitsratgeber.com/ausse...gung-0281.html

    Vertiefe dich mal in diesen Artikel, dort werden glaube ich alle deine Fragen beantwortet.

    LG,
    kikifatz
    "Kann es sein, dass hier Weibsvolk anwesend ist?!" ----- Monty Python

  3. #3
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    Noch ein paar Nachträge:
    Du musst den Arbeitgeber in Verzug setzten, d.h. den ausstehenden Lohn schriftlich anmahnen. Setze in dem Schreiben eine Frist! Kopie des Schreibens aufbewahren.

    Bleibt die Zahlung aus:

    Kündige schriftlich, außerordentlich, fristlos, mit Nennung des Kündigungsgrundes (ausstehender Lohn). Selbstverständlich unterschreibst du die Kündigung und überreichst sie deinem Chef persönlich mit den Worten, dass du kündigst.

    Ich weiß nicht, wie sich die außerordentliche Kü. auf die Bezüge vom Arbeitsamt auswirkt. Bei der ordentlichen Kü. bist du beim Arbeitslosengeld zunächst gesperrt.

    LG,
    kikifatz

    § 622 BGB gibt dir Auskunft über deine Kündigungsfrist:

    § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    6.15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
    (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1.wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
    2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
    Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
    (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
    Geändert von kikifatz (29.05.09 um 19:59:12 Uhr)
    "Kann es sein, dass hier Weibsvolk anwesend ist?!" ----- Monty Python

  4. #4
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    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, daß Du Deinen Anspruch auf die Zahlung des Gehalts noch nicht geltend gemacht hast Wenn der AG nicht zahlt, ist es ja kein Wunder, daß Du auf keinen "grünen Zweig" kommst. Diese Passivität ist für mich jetzt wirklich nicht nachzuvollziehen. Auch wenn Du da weg willst, aber doch nicht ohne das Gehalt einzufordern?

    Kündigungen erfolgen meines Wissens immer schriftlich. Dies regelt normalerweise auch der Arbeitsvertrag. 3 Befristungen sind doch eigentlich auch nciht mehr erlaubt, oder?
    Und klar unterschreibst Du Deine Kündigung und schickst die entweder per EBf hin oder läßt sie Dir auf einer Kopie von der Personalabteilung bestätigen.

    VG
    Sun

  5. #5
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    Zitat Zitat von ZweitnickLucille Beitrag anzeigen
    Unterschreibt die Kündigung jemand? (sorry, blöde Fragen vielleicht, aber ich bin das erste Mal in so einer Situation)
    LG
    Lucille
    Wenn der Chef sie unterschreibt sind die Aussichten beim AA besser. Sorry, ich konnte grade nicht anders.

    Aber ernsthaft, ich würde Dir dringend einen Gang zum RA für Arbeitsrecht empfehlen. Und zwar ASAP.

    Edit: meine freche Bemerkung oben ist auch nicht richtig.

    [LIST][*]Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit den Arbeitgeber abzumahnen. Erfolgt dann keine Zahlung, kann er selber fristlos kündigen, ohne seine Rechte gegenüber dem Arbeitsamt wegen der Eigenkündigung zu verlieren.[*]Zudem hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht, das heißt, er kann seine Arbeitsleistung bis zur Bezahlung des ausstehenden Lohnes zurückbehalten, ohne seinen Anspruch auf weitere Leistungen aus dem Arbeitsentgelt zu verlieren.
    http://www.mdr.de/escher/4433319.html#absatz2[/LIST]
    Geändert von Nicht_der_Papa (30.05.09 um 00:14:26 Uhr)

  6. #6
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    Guten Morgen und danke für eure Tipps!

    Für meine Passivität habe ich Gründe... ich habe mich auch schon beraten lassen (allerdings kein Anwalt, sondern beim "Arbeitslosenverband" ... naja.)
    Ich arbeite im Büro des Geschäftsführers, ich möchte jetzt nichts anmahnen oder geltend machen, denn ich weiß, dass das dem Arbeitsklima den "Todesstoß" versetzen würde. Und am Ende dauert es doch länger, bis ich was neues habe... Ich würde gern erst mahnen bzw. klagen, wenn ich weiß, dass ich in absehbarer Zeit dort raus bin.

    Und wenn ich alle ausstehenden Gehälter geltend mache und eine Frist von sagen wir 2 Wochen setze, wüsste ich, dass die so schnell nicht zahlen könnten (zumindest nicht alles) - d.h. es würde höchstwahrscheinlich zur Klage vorm Arbeitsgericht kommen. Das möchte ich nun wirklich nicht erleben, während ich noch dort arbeite.

    Ich erlebe mit, wie andere Mitarbeiter um ihr Gehalt bitten - und ich weiß, wie wenig das von Erfolg gekrönt ist bzw. wie lange es dauert, bis sie dann mal ein Gehalt oder einen Abschlag bekommen...

    @ sunshine
    doch, man darf 3 mal befristen - jetzt müssten sie mir entweder einen unbefristeten Vertrag geben oder meinen auslaufen lassen und nicht verlängern.

    @ kikifatz
    wegen der Kündigungsfristen, das habe ich auch schon gelesen - aber wie berechnet man das, wenn man noch unter 25 ist?
    Da habe ich ja quasi gar keine "berechenbare" Betriebszugehörigkeit...

    Für mich bleiben also die Fragen: Sind die 14 Tage Kündigungsfrist die im Vertrag stehen, gültig?
    Und fristlos kündigen kann ich definitiv nur, wenn ich vorher erfolglos gemahnt habe (!?).

    Ist so eine Beratung beim Anwalt eigentlich teuer?

    Liebe Grüße,
    eine verwirrte Lucille

  7. #7
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    Ich nehme an, eine Rechtsschutzversicherung hast du nicht?

    Die Beratung ist noch nicht sehr teuer, sag ich jetzt mal so. Es hängt ohnehin vom Streitwert ab (in diesem Fall die ausstehenden Gehälter). Oder du suchst dir einen, der dir einen "Festpreis" macht.

    Wenn du unter 25 bist, zählt deine Betriebszugehörigkeit noch nicht, soweit ich weiß. Kündigungsfrist hast du m. E. vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die 14 Tage halte ich für Unfug.

    Ich würde dennoch die Gehälter einfordern, egal was mit dem Betriebsklima ist. Du verlangst ja da nichts unrechtes. Und außerdem... sollte deine Firma Insolvenz anmelden, stehst du wenigstens nicht am Ende an nach deinen Forderungen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von ZweitnickLucille Beitrag anzeigen
    Ich arbeite im Büro des Geschäftsführers, ich möchte jetzt nichts anmahnen oder geltend machen, denn ich weiß, dass das dem Arbeitsklima den "Todesstoß" versetzen würde. Und am Ende dauert es doch länger, bis ich was neues habe... Ich würde gern erst mahnen bzw. klagen, wenn ich weiß, dass ich in absehbarer Zeit dort raus bin.

    Und wenn ich alle ausstehenden Gehälter geltend mache und eine Frist von sagen wir 2 Wochen setze, wüsste ich, dass die so schnell nicht zahlen könnten (zumindest nicht alles) - d.h. es würde höchstwahrscheinlich zur Klage vorm Arbeitsgericht kommen. Das möchte ich nun wirklich nicht erleben, während ich noch dort arbeite.

    Ich erlebe mit, wie andere Mitarbeiter um ihr Gehalt bitten - und ich weiß, wie wenig das von Erfolg gekrönt ist bzw. wie lange es dauert, bis sie dann mal ein Gehalt oder einen Abschlag bekommen...

    Liebe Grüße,
    eine verwirrte Lucille
    Mal so am Rande gefragt: Du scheinst Deinen Lebensunterhalt nicht ausschließlich oder nicht mit dem Gehalt Deiner Teilzeitarbeit finanzieren zu müssen???

    Unabhängig davon ob ich im Büro der GL arbeite oder auch nicht: es gibt einen Vertrag der da besagt daß Du für Deine Arbeitsleistung ein Gehalt erhälst das zu einem gewissen Termin monatlich ausbezahlt wird. Während Du Deiner vertraglichen Verpflichtung zur Arbeit zu erscheinen nachkommst, erlaubst Du Deinem Arbeitgeber sich den Gehaltszahlungen zu entziehen.
    Kann ich weiterhin nicht verstehen. Egal wo ich arbeite, ob GL oder nicht, ich (und das bin jetzt ich) würde mein Gehalt einfordern. Und auch dann, wenn es zum arbeitsgerichtlichen Prozess kommt während ich in der Firma noch arbeite. Selbst dann wenn ich mein Teilzeit- oder auch Vollzeitgehalt nicht zum Leben benötigen würde.

    Und ich würde mein Gehalt per Einschreiben anmahnen mit einer Frist und bei Nichteinhaltung der Frist auf ein weiteres Vorgehen per Rechtsanwalt hinweisen.
    Alles andere ist kalter Kaffee in meiner Meinung.
    Auch wenn Du einen anderen AG suchst, dann die ausstehenden Gehälter einzuklagen: so lange würde ich nicht warten.

    Wenn Du jedoch auf Dein Gehalt eh verzichten kannst, dann würde ich doch gleich nicht mehr zur Arbeit erscheinen und mich dann lieber Vollzeit auf die neue Jobsuche konzentrieren.
    Ich frag mich dann, was Dich da noch hält.
    Sich jetzt zu fragen wann ich kündigen kann halt ich für ein eher sekundäres Problem.

    VG
    Sun
    die diese Passivität nicht verstehen kann

  9. #9
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    Also, du bist unter 25...
    Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder dem 15. des Monats. Das kannst du dir aussuchen.
    Wenn in deinem Vertrag 14 Tage steht, dann ist das nichtig und es gilt die gesetzliche Regelung.

    Und ja, fristlos (also außerordenlich) kündigen geht nur nach fruchtloser Mahnung.

    Aber ich sehe hier das Problem mit der Kündigungszeit nicht wirklich. Ist dir 4 Wochen zu lang? Rechne deinen Resturlaub gegen, dann ist es schon weniger, und möglicherweise wirst du eh freigestellt.
    "Kann es sein, dass hier Weibsvolk anwesend ist?!" ----- Monty Python

  10. #10
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    Zitat Zitat von kikifatz Beitrag anzeigen
    Und ja, fristlos (also außerordenlich) kündigen geht nur nach fruchtloser Mahnung.

    Aber ich sehe hier das Problem mit der Kündigungszeit nicht wirklich. Ist dir 4 Wochen zu lang? Rechne deinen Resturlaub gegen, dann ist es schon weniger, und möglicherweise wirst du eh freigestellt.
    Sehe ich nicht so. Wenn mehrere Löhne ausstehen hat der AN das Recht fristlos zu kündigen.

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