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Thema: Arztrechnung - wie lange darf es dauern?

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  1. #1
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    Standard Arztrechnung - wie lange darf es dauern?

    Die Sachlage:
    Bis letztes Jahr ging ich alle hin und wieder zu einem Arzt, der privat bezahlt wird.
    Es hat mich immer gestört, dass zwischen Behandlung und Rechnung oft viel Zeit verging, oder mehrere Konsultationen gesammelt wurden. Das hatte ich auch mehrfach in der Praxis bemängelt und um zeitnahe Rechnung gerne per email gebeten.

    Heute nun bekam ich eine Rechnung, deren jüngster Bezugspunkt der 11.April 2008 ist.
    Kein dramatischer Betrag, aber ich wüsste gerne, ob ich wirklich noch zahlen muss. (Werde ich zwar ohnehin, aber ich möchte die Praxis wissen lassen, dass ich es nur der Fairniss wegen tue - ihr versteht?)
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

  2. #2
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    Zitat Zitat von geruchsvictim Beitrag anzeigen
    Die Sachlage:


    Heute nun bekam ich eine Rechnung, deren jüngster Bezugspunkt der 11.April 2008 ist.
    Kein dramatischer Betrag, aber ich wüsste gerne, ob ich wirklich noch zahlen muss. (Werde ich zwar ohnehin, aber ich möchte die Praxis wissen lassen, dass ich es nur der Fairniss wegen tue - ihr versteht?)

    Wie? Wenn du nicht fair wärst, würdest du für eine empfangene Leistung nicht zahlen??? Das ist ja kurios!

    Vielleicht fasst er die Rechnungen eines Quartals zusammen. Würde ja Sinn machen, es war nämlich grad wieder Quartalsschluss, bzw. ein neues Quartal beginnt.

    Und die Rechnung vom April gehört da ja noch mit rein. Edit: Hoppla die 2008 habe ich nicht gesehen, dann ist schon etwas lang. Hab aber keinen Plan wie Private abgerechnet werden.
    Geändert von goldengirl84 (03.07.09 um 20:49:12 Uhr)
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  3. #3
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    Wir haben 2009

    Nach §195 (allg. Verjährung ist drei Jahre) und 199 (Frist fängt ab Jahresende an zu laufen) BGB würde ich sagen, für Apr 2008 verjährt der Anspruch zum 01.01.2012

    edit: geruchsvicitim, etwas OT - dein Zitat finde ich sehr lustig, aber wie passt der Link da rein?

  4. #4
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    die Zinsen gehören dir...

  5. #5
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    Danke für eure Antworten.

    Werde mich dann morgen "ehrlich" machen - allerdings nicht ohne einen Kommentar.
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

  6. #6
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    Das Praktische ist, dass man nach so langer Zeit Probleme beim Prüfen der Rechnung bekommen könnte. Was war denn da noch mal.
    Macht einen unseriösen Eindruck.

  7. #7
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    11. April 2008 Ich kann nicht ganz nachvollziehen daß man dort, trotz Deiner Bitte, jetzt noch eine Rechnung aus 2008 stellt. Sollte doch auch in deren eigenem Interesse mit dem Jahresabschluß 2008 spätestens eingefordert werden.
    Vielleicht gibt es dafür ja auch Verjährungsfristen. Keine Ahnung.

    Ich hab regelmäßig privatärztliche Behandlungen und für diese Behandlungen bekomme ich monatlich die Rechnungen. Der Abrechnungszeitraum ist dort vierteljährlich, aber ich denke mal es wird für die kein großer Akt sein und somit erfüllen sie mir meinen Wunsch.

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