Ich glaube nicht, dass dir nach 2 Jahren aufgrund eines Notendurchschnitts eine weiter Ausbildung "gestattet" werden darf oder nicht.
Ich habe vor zig Jahren selber mal die Prüfung zum Ausbilder gemacht, davon habe ich noch nie gehört.
Mmn muss dir von Anfang an ein Ausbildungsvertrag vorliegen, in diesem Fall als Einzelhandelskauffrau. Der Ausbildungsbetrieb, in dem Fall der Schuhladen, hat einen genauen ausbildungsplan von der IHK, der einzuhalten ist.
Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in 3 Jahren.
Wenn du selber nicht genau informiert bist, was der Ausbildungberuf "Einzelhandelskauffrau" im genauen mit sich bringt, informiere dich entweder im Internet, beim Arbeitsamt oder bei der IHK.
Außerdem würde ich mich umgehend bei der IHK informieren, ob die Drohung des Schuhladens (Notendurchsnitt 2 nach zwei Jahren, sonst ausbildungsabbruch) überhaupt rechtens ist. Das glaube ich nämlich NICHT.
Ich denke, in so einem Ausbildungsetrieb wollte ich nicht arbeiten. Hast du nachgefragt, ob die überhaupt ausbilden dürfen?
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.