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Geändert von neitchel (05.03.10 um 16:45:08 Uhr) Grund: -
Ich glaube nicht, dass dir nach 2 Jahren aufgrund eines Notendurchschnitts eine weiter Ausbildung "gestattet" werden darf oder nicht.
Ich habe vor zig Jahren selber mal die Prüfung zum Ausbilder gemacht, davon habe ich noch nie gehört.
Mmn muss dir von Anfang an ein Ausbildungsvertrag vorliegen, in diesem Fall als Einzelhandelskauffrau. Der Ausbildungsbetrieb, in dem Fall der Schuhladen, hat einen genauen ausbildungsplan von der IHK, der einzuhalten ist.
Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in 3 Jahren.
Wenn du selber nicht genau informiert bist, was der Ausbildungberuf "Einzelhandelskauffrau" im genauen mit sich bringt, informiere dich entweder im Internet, beim Arbeitsamt oder bei der IHK.
Außerdem würde ich mich umgehend bei der IHK informieren, ob die Drohung des Schuhladens (Notendurchsnitt 2 nach zwei Jahren, sonst ausbildungsabbruch) überhaupt rechtens ist. Das glaube ich nämlich NICHT.
Ich denke, in so einem Ausbildungsetrieb wollte ich nicht arbeiten. Hast du nachgefragt, ob die überhaupt ausbilden dürfen?
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.
Hallo,
also das ist so schon alles richtig.
Sie bilden dich zwei Jahre zur Verkäuferin aus, dann würde, bei entsprechender Eignung, eine einjährige Anschulussausbildung zur Kauffrau folgen. (es wäre ja auch Quatsch, wenn du die Verkäuferprüfung mit 4 machst, überhaupt daran zu denlen noch weiter zu lernen
Du wirst in der Ausbildung alle Bereiche durchlaufen, von der Warenannahme, Lager, versch. Verkaufsbereiche, bis hin zur Kasse.
In der Schule hast du Fächer wie Verkaufskunde, aber auch Englisch, Mathe und Rechnungswesen usw.
Wenn Du eine vernünftige Ausbildung hast, kannst Du auch im Einzelhandel etwas werden. Du darfst Dir halt für nichts zu schade sein. Der alte Spruch Lehrjahre sind keine Herrenjahre, trifft eben immer noch ein wenig zu.
Viele Grüße von
Davantage
Stop Thinking- Start Living !!
Hallo,
ich bins nochmal.
Also, wenn du den Ausbildungsvertrag als "Verkäuferin" bekommst, bist du nach 2 Jahren mit der Ausbildung fertig und kannst ggfls. noch 1 Jahr dranhängen, um Einzelhandelskauffrau zu werden.
oder
du bekommst umgehend den Ausbildungsvertrag "Einzelhandelskauffrau", und machst deine Ausbildung 3 Jahre lang.
In dem Fall kann man dich nicht nach 2 jahren entlassen oder als Verkäuferin "degradieren", nur weil dein Notendurchschnitt dem Ausbildungsbetrieb nicht passt.
Verkäuferin und Einzelhandelskauffrau sind 2 unterschiedliche Ausbildungsberufe.
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.
Das ist nur fast richtig. Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind identisch.
Dazu wird ab diesem Monat auch noch eine komplett neue Prüfungsstruktur eingeführt.
http://www.pfalz.ihk24.de/produktmar...nzelhandel.jsp
Zudem sollte man sich bei der IHK, die da der korrekte Ansprechpartner ist, auch informieren, ob man eine Verkürzung der Ausbildung in Anspruch nehmen kann.
Gründe können z.B. sein: die Schulausbildung (Abitur minus 1 Jahr).
Auch ein berufliches Grundbildungsjahr verkürzt die Ausbildung zwingend um ein Jahr, wie ich das sehe.
Ich hatte extra nachgefragt was das für eine ausbildung genau ist.
In der Stellenanzeige stand Einzelhandelskauffrau.. auf der homepage der firma steht aber unter ausbildungsmöglichkeiten (keine stellenazeige nur die möglichkeit was man dort machen kann) Schuhfachverkäuferin..
Sie meinte selbst das es eine ausbildung zur einzelhandelskauffrau wär, nur eben das man nach 2 jahren den entsprechenden notendurchschnitt brauch.
Habe mehr das Gefühl dass sie eine billige arbeitskraft suchen
Also hat die Dame mir vllt völligen blödsinn erzählt??
Ich hab es mal aus einen anderen einzelhandel gehört dass dort azubis eingestellt werden und nach 2 jahren entlassen werden und dann NUR als verkäufer da stehen.. das soll in diesem betrieb gang und gebe sein weil sie billige arbeitskräfte suchen..
kenn mich mit so was leider gar nicht aus...
Eventuell gibt es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede, ich möchte nichts falsches sagen.
Aber:
In Bayern, wo ich imeinen Ausbilder gemacht habe, gibt/gab es z.B. den Ausbildungsberuf "Hotelfachfrau" und den Ausbildungsberuf "Fachgehilfin im Gastgewerbe".
Die Fachgehilfin lernt 2 Jahre lang und hat nach ihrer Ausbildung ggfls. (wenn der Ausbildungsbetrieb das anbietet) die Möglichkeit, 1 Jahr dranzuhängen und dann den Abschluss für "Hotelfachfrau" zu machen. Für diese Möglichkeit kann es sein, dass der Betrieb einen gewissen Notendurchschnitt voraussetzt.
Die Ausbildung zur Hotelfachfrau beträgt 3 Jahre, evtl. kann u.g. Umständen verkürzt werden, wie NdP schon ansprach.
Nie kann eine Azubi nach 2 Jahren vom Ausbildungsbetrieb zur Fachgehilfin degradiert werden! Der Ausbildungsberuf ist der, der auch im Ausbildungsvertrag steht, man kann nicht einfach nach 2 Jahren sagen: So, fertig, du bist jetzt Fachgehilfin, deine Schulnoten sind nur mittelmäßig, ich brauch dich nicht mehr.
Du solltest UNBEDINGT die für dich zuständige IHK anrufen, dich auch erkundigen, ob sie den Betrieb als Ausbildungsbetrieb empfehlen.
Evtl. hast du ja was falsch verstanden und das Schuhgeschäft gibt dir erst mal "nur" eine Ausbildung zur Verkäuferin mit der Option, 1 weiteres Jahr dranzuhängen und dann nochmal Prüfung für Einzelhandelskauffrau zu machen.
Allerdings müsste dein Abschlusszeugnis schon sehr schlecht sein, wenn du dich darauf einlässt....
LG!
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.