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Thema: Mietrecht: Sanierung verschwiegen

  1. #1
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    Standard Mietrecht: Sanierung verschwiegen

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    Hallo,

    ich hätte eine Frage an die Mietrechtserfahrenen hier (ich hoffe, wir haben hier welche ):

    Ich bin im Juni in meine neue Wohnung eingezogen. Alles okay, schöne Wohnung, nette Vermieterin, tolle Nachbarn. Ich fühl ich wohl hier.

    Jetzt lese ich in einem handgeschriebenen Aushang einer Nachbarin (keine Mieterin, sondern Wohnungseigentümerin), dass demnächst Handwerker zum Ausmessen kommen wegen der NEUEN WASSERLEITUNGEN.

    Ich nehme an, dass diese gravierenden Sanierungsmaßnahmen nicht erst seit meinem Einzug in dieses Haus bekannt sind.

    Meine Vermieterin hat diese mit keinem Ton erwähnt.

    Ist das rechtens? Hätte sie mich nicht vor Abschluss des Mietvertrages darüber informieren müssen?

    Wenn ich nämlich vorher gewusst hätte, dass da demnächst die Handwerker alles aufbrechen, eine Menge Dreck und Lärmbelästigung auf mich zukommt, nachdem ich die Wohnung komplett neu eingerichtet habe, hätte ich mir die Wohnung evtl. nicht genommen.

    Habe ich Recht auf Mietminderung während der Zeit der Sanierung?

    LG
    Maureen
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

  2. #2
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    Meines laienhaften Erachtens ist es unerheblich, ob Du vor Einzug über die bevorstehenden Sanierungsarbeiten informiert worden bist.

    Wenn Sanierungsmaßnahmen angekündigt werden, sollte aber normalerweise auch über den Umfang und Zeitraum informiert werden, viele Wohnungsbaugesellschaften bieten dafür von sich aus schon eine Mietminderung an.

    Die Mietminderung kann man aber auch aushandeln. Maßgeblich sind immer die tatsächlich auftretenden Störungen, die Zeiträume und die Beeinträchtigungen im Gebrauch der Mietsache. Davon abhängig sind dann auch die einzelnen Minderungssätze. Du könntest darüber Protokoll führen.

  3. #3
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    Jegliche bauliche Maßnahme (z.B. Modernisierung), die einen Eingriff in dein 'Wohnleben' bedeutet, muss (!) 3 Monate vorher angekündigt werden. Sollten also die neuen Leitungen im Laufe des August oder September (je nachdem, seit wann dein Mietvertrag gültig ist) verlegt werden, hättest Du bei Abschluss des Vertrages darüber informiert werden müssen (jenseits davon, dass das die persönliche Fairness sowieso geboten hätte - aber das ist ja was ganz anderes ).
    http://www.berlin.de/special/wohnen/...n/index23e.php
    Alles, was du ab jetzt tust (z.B. Handwerkern den Zutritt zur Wohnung gewähren wird also - siehe link) als Zustimmung gewertet werden.
    Mietminderung: Das habe ich schon zweimal im Zuge von Wärmedämmungen hinter mir, und ich schätze, das Verlegen neuer Wasserleitungen IN der Wohnung wird die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigen:
    Mit anderen Mietern absprechen, was sie vorhaben, beim Vermieter höflich anfragen (wenn er noch nichts angekündigt hat), ob er selbst eine Mietminderung vorgesehen hat (meistens ist die allerdings viel zu niedrig kalkuliert!).
    Miete für die Dauer der Maßnahme nur unter Vorbehalt zahlen - dies schriftlich ankündigen! Unbedingt Protokoll über Belästigungen führen und mindestens auszugsweise dem Vermieter beim Vorschlag einer prozentualen Mietminderung zukommen lassen. Wenn der Vermieter nicht darauf eingeht, selbst reduzieren, unter Beachtung (wichtig!) der hierfür gesetzten Grenzen. Mieterverein aufsuchen, die haben genauere Informationen darüber, wieviel Mietminderung du aufgrund der individuellen Belästigung fordern kannst. Bei mir waren es einmal 50% (vorgeschlagen hatte man uns 5% ) für drei Monate, danach noch 2 Monate 20% und beim letzten Mal 4 Monate lang 20%. Es ist ja davon auszugehen, dass du eine zeitlang die sanitären Einrichtungen deiner Wohnung nicht nutzen kann, der Vermieter muss auch für 'Ausweichquartiere' und Ersatz/ Beseitigung für/ von Verschmutzungen etc. etc. etc. aufkommen.
    Anyway: Hier kann man ja eh nur Vermutungen über Ausmaß und Abhilfemöglichkeiten äußern... Also - auf jeden Fall einen Mieterverein befragen!!! Am sinnvollsten ist es, einen kleineren engagierten auszusuchen, die sich meist als Mieterladen bezeichnen; ein Anwalt sollte gestellt werden können, obwohl man den meist erst nach einer gewissen Mitgliedszeit in Anspruch nehmen kann. Aber zumindest bekommt man gute Beratung geliefert, anhand derer man sinnvoll selbst in Aktion treten kann.
    Im besten Falle wird alles nur halb so schlimm und das ist dir zu wünschen !
    Geändert von msmilligan (06.08.09 um 14:19:06 Uhr)

  4. #4
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    Das ist wirklich eine Frechheit!
    Geändert von LieseLotte (02.08.16 um 10:50:14 Uhr)

  5. #5
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    Ich glaub, wir haben hier die dümmsten Werbetrolle aller Zeiten im Bord.

    Nach 7 Jahren sollte die Sanierung wohl erledigt sein.

  6. #6
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    Ich habe Lielo & Co. informiert. Braucht sich niemand mehr bemühen ....

  7. #7
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    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  8. #8
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    Pöh, jetzt bin ich aber schon neugierig, wie die Geschichte damals ausging. Maureen, magst berichten?

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