Meines laienhaften Erachtens ist es unerheblich, ob Du vor Einzug über die bevorstehenden Sanierungsarbeiten informiert worden bist.
Wenn Sanierungsmaßnahmen angekündigt werden, sollte aber normalerweise auch über den Umfang und Zeitraum informiert werden, viele Wohnungsbaugesellschaften bieten dafür von sich aus schon eine Mietminderung an.
Die Mietminderung kann man aber auch aushandeln. Maßgeblich sind immer die tatsächlich auftretenden Störungen, die Zeiträume und die Beeinträchtigungen im Gebrauch der Mietsache. Davon abhängig sind dann auch die einzelnen Minderungssätze. Du könntest darüber Protokoll führen.