Meines Wissens nach geht das nicht, bzw die Mieter hätten dann Anspruch auf Schadensersatz oder Wiedereinzug wenn sich rausstellt dass kein wirklicher Eigenbedarf besteht (Auszug nach kurzer Zeit). Aus der Wikipedia:Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will.
Allerdings nur dann, wenn sie ihren Anspruch auch anmelden, was unwahrscheinlich ist, wenn sie erstmal einige Monate ausgezogen sind. Denke nicht, dass sie dann noch Nachforschungen anstellen, ob die Kündigung von damals rechtens war.
Ansonsten könnte Sokari die Wohnung eventuell längere Zeit halten, als Zweitwohnsitz (kenne mich da aber nicht aus.)