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Thema: Frage zur Versicherungspflicht

  1. #1
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    Standard Frage zur Versicherungspflicht

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    Ich hoffe ich kann meine Frage verständlich formulieren

    Der Fall:
    Jemand ist als studentische Hilfskraft mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 9Stunden bei einem Unternehmen beschäftigt.
    Zusätzlich arbeitet diese Person noch freiberuflich an zwei unterschiedlichen Projekten: einmal wöchentlich durchschnittlich 3Stunden und einmal wöchentlich durchschnittlich 5Stunden.
    Die Person ist in einer studentischen Privatversicherung versichert und über den Arbeitgeber des Unternehmens als Student bei einer gesetzlichen Kasse.
    Diese gesetzliche Kasse bittet nun um Spezifizierung der im Personalbogen angegebenen weiteren freiberuflichen Tätigkeiten: Wieviel Stunden wöchentlich wird bei den einzelnen Projekten gearbeitet und wie lange haben die Projekte gedauert?

    Meine Frage nun: Wozu wollen die das wissen?
    Ich nehme an, die gesetzliche Kasse möchte diese Angaben haben, um abschätzen zu können, ob ein anderer Arbeitgeber für die Versicherung herangezogen werden kann? Oder ob die Person tatsächlich mit mehreren Beschäftigungen noch als Student in ihrer Versicherung geführt werden kann?
    Auf wieviel Stunden wöchentlich darf man denn als Student insgesamt kommen? Sind das die 20Stunden pro Woche, die man als Student arbeiten darf?
    Gerechnet wird ja immer auf's Kalenderjahr und nicht auf die einzelnen Monate, oder? Weil man in vorlesungsfreien Zeiten ja mehr arbeiten darf als während des Semesters.....

    Hilfe

  2. #2
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    Haben die nicht nach dem Einkommen gefragt?

    Es sind unter 20Std. wöchentlich und in der vorlesungsfreien Zeit mehr, erlaubt. Alles darüber wird nicht als Nebentätigkeit akzeptiert.

  3. #3
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    Ich dachte immer, das geht nach Einkommen. Und natürlich muss der Student auch als solcher an einer Uni/FH gemeldet sein. (Dazu kommt noch das Alter, über 30 darf man auch keine Studentenversicherung mehr haben.)
    "The greatest thing you will ever learn, is just to love, and be loved in return." ~Moulin Rouge~

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  4. #4
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    Ich denke, es geht um die 20-Stunden-Grenze. Wenn du darüber liegst, wirst du nicht mehr als ordentlich Studierende in der KV eingestuft und wirst normal versichert nach dem Einkommen bzw. den Mindestsatz von ca. 110-120 EUR (ich nehme mal an, der hat sich in den letzten 1,5 Jahren nicht so geändert). Bei bis zu 20 Std. wö. ist es egal, wieviel du verdienst, du bezahlst trotzdem in der KV nur den Studentenbeitrag.
    Auf geht´s!

  5. #5
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    Hallo Ilmarie,

    ich glaube, die Krankenkassen sind auch dafür zuständig, die für die Rentenversicherung relevanten Daten zu sammeln. Ich denke, deshalb wollen die die Anzahl der Stunden, die Art der Arbeit bzw. den Verdienst wissen, also, ob evtl. Rentenversicherungspflicht besteht.

    Liebe Grüße
    Nineli
    :-)

  6. #6
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    Also nach dem Einkommen wurde bisher nicht gefragt!

    Danke für Eure Antworten

  7. #7
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    Es kann sogar sein, dass die gesamten Einkommen den Krankenkassen mitgeteilt werden. Aber ich wundere mich gerade etwas: Wenn Du doch privat krankenversichert bist, dann muss der Arbeitgeber Dich doch nicht mal krankenversichern, oder?

  8. #8
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    Na, aber unser Gesetzgeber und Steuereintreiber unterscheidet zwischen Hilfstätigkeit und Erwerbstätigkeit an der Stundenanzahl...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Nineli Beitrag anzeigen
    Aber ich wundere mich gerade etwas: Wenn Du doch privat krankenversichert bist, dann muss der Arbeitgeber Dich doch nicht mal krankenversichern, oder?
    Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht
    Dass ich aus meiner privaten "rausgehe" geht auch gar nicht und mir entstehen durch die zusätzliche gesetzliche keine Kosten, deswegen habe ich das links liegenlassen....

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